Die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig. Der Leichenpass wird von der örtlichen Ordnungsbehörde ausgestellt.

Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de

Unterlagen

Für die Ausstellung des Leichenpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Bescheinigung der amtsärztlichen Leichenschau oder Bescheinigung der Staatsanwaltschaft über die Todesursache


Für die weitere Beförderung ist weiterhin die Bescheinigung des Bestatters über eine ordnungsgemäße Einäscherung bzw. die ordnungsgemäße Einsargung der Leiche notwendig.

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung eines Leichenpasses beträgt 25,00 € und ist in bar zu entrichten.