Maklererlaubnis
Informationen zur Maklererlaubnis
Erlaubniserteilung nach § 34 c GewO für Makler, Bauträger und Bauherren
- Erlaubnisbehörde ist die Kreisordnungsbehörde Warendorf
- Frist: 6 Wochen
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: gewerbe@stadt.ahlen.de
Rechtsgrundlagen allgemein
Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung
Unterlagen
- gültige Ausweispapiere
- Führungszeugnis (nicht älter als 6 Wochen)
- aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Auszug Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Wochen)
- Der Antrag ist bei der Stadt Ahlen, Ordnungsabteilung, einzureichen.
Kosten
Über die Gebührenstaffelung informiert Sie die Kreisordnungsbehörde Warendorf.