Informationen zur Maklererlaubnis
Erlaubniserteilung nach § 34 c GewO für Makler, Bauträger und Bauherren

Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: gewerbe@stadt.ahlen.de

 

Rechtsgrundlagen allgemein

Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung

Unterlagen

  • gültige Ausweispapiere
  • Führungszeugnis (nicht älter als 6 Wochen)
  • aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Auszug Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Wochen)
  • Der Antrag ist bei der Stadt Ahlen, Ordnungsabteilung, einzureichen.

Kosten

Über die Gebührenstaffelung informiert Sie die Kreisordnungsbehörde Warendorf.

Maklererlaubnis

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Rechtsgrundlagen allgemein

Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung

  • gültige Ausweispapiere
  • Führungszeugnis (nicht älter als 6 Wochen)
  • aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Auszug Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Wochen)
  • Der Antrag ist bei der Stadt Ahlen, Ordnungsabteilung, einzureichen.

Über die Gebührenstaffelung informiert Sie die Kreisordnungsbehörde Warendorf.

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/716/show
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288

Frau

Katharina

Lakenbrink

E08 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-258
gewerbeangelegenheiten@stadt.ahlen.de