Informationen zur Maklererlaubnis
Erlaubniserteilung nach § 34 c GewO für Makler, Bauträger und Bauherren

Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: gewerbe@stadt.ahlen.de

 

Rechtsgrundlagen allgemein

Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung

Unterlagen

  • gültige Ausweispapiere
  • Führungszeugnis (nicht älter als 6 Wochen)
  • aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Auszug Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Wochen)
  • Der Antrag ist bei der Stadt Ahlen, Ordnungsabteilung, einzureichen.

Kosten

Über die Gebührenstaffelung informiert Sie die Kreisordnungsbehörde Warendorf.