Zu Ostern ist es auch in Ahlen Tradition, sogenannte Brauchtumsfeuer zu veranstalten.
Um einen Überblick über den Zeitpunkt Lage und Ausmaß der beabsichtigten Feuer zu erhalten, sind diese der Ordnungsabteilung jeweils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.

Bei der Veranstaltung eines Osterfeuers sollten einige wichtige Grundregeln beachtet werden. So darf z.B. nicht in jedem Garten ein Osterfeuer entzündet werden; der öffentliche Charakter ist ein wesentlicher Bestandteil des Brauchtums. Diese Voraussetzung ist z.B. bei einem Kleingarten oder Sportverein, bei dem auch jede vereinsfremde Person Zugang hat, gegeben.

Ganz wichtig ist, dass Osterfeuer nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Schnittholz. Das Feuer darf auf gar keinen Fall zur Beseitigung von sonstigen Abfällen, wie z.B. Haus- und Sperrmüll, Reifen, Plastikabfällen und ähnlichen Materialien, genutzt werden.

Das Abbrennen ist der Ordnungsabteilung jeweils eine Woche vorher unter Vorlage eines Lageplanes schriftlich anzuzeigen.
Es gilt die ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung von Brauchtumsfeuern (Osterfeuer) im Gebiet der Stadt Ahlen.
Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Im Formulardepot finden Sie die "Anzeige eines Osterfeuers" sowie weitere Informationen zum Osterfeuer.

Osterfeuer

Zu Ostern ist es auch in Ahlen Tradition, sogenannte Brauchtumsfeuer zu veranstalten.
Um einen Überblick über den Zeitpunkt Lage und Ausmaß der beabsichtigten Feuer zu erhalten, sind diese der Ordnungsabteilung jeweils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.

Bei der Veranstaltung eines Osterfeuers sollten einige wichtige Grundregeln beachtet werden. So darf z.B. nicht in jedem Garten ein Osterfeuer entzündet werden; der öffentliche Charakter ist ein wesentlicher Bestandteil des Brauchtums. Diese Voraussetzung ist z.B. bei einem Kleingarten oder Sportverein, bei dem auch jede vereinsfremde Person Zugang hat, gegeben.

Ganz wichtig ist, dass Osterfeuer nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Schnittholz. Das Feuer darf auf gar keinen Fall zur Beseitigung von sonstigen Abfällen, wie z.B. Haus- und Sperrmüll, Reifen, Plastikabfällen und ähnlichen Materialien, genutzt werden.

Das Abbrennen ist der Ordnungsabteilung jeweils eine Woche vorher unter Vorlage eines Lageplanes schriftlich anzuzeigen.
Es gilt die ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung von Brauchtumsfeuern (Osterfeuer) im Gebiet der Stadt Ahlen.
Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Im Formulardepot finden Sie die "Anzeige eines Osterfeuers" sowie weitere Informationen zum Osterfeuer.

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/718/show
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288

Herr

Wolfgang

Mächling

E06 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-200