Wenn Sie im Stadtgebiet plakatieren wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. 
Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Anträge sind rechtzeitig (etwa 14 Tage vor dem vorgesehenen Plakatierungsbeginn) zu stellen.

Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag, in dem die Plakatierungsmaßnahme eingehend beschrieben (Stückzahl) und begründet wird.

Kosten