Wenn Sie im Stadtgebiet plakatieren wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. 
Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Anträge sind rechtzeitig (etwa 14 Tage vor dem vorgesehenen Plakatierungsbeginn) zu stellen.

Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag, in dem die Plakatierungsmaßnahme eingehend beschrieben (Stückzahl) und begründet wird.

Kosten

Plakatiergenehmigungen nach der Ahlener Plakatordnung

Wenn Sie im Stadtgebiet plakatieren wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. 
Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Anträge sind rechtzeitig (etwa 14 Tage vor dem vorgesehenen Plakatierungsbeginn) zu stellen.

  • Schriftlicher Antrag, in dem die Plakatierungsmaßnahme eingehend beschrieben (Stückzahl) und begründet wird.
https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/731/show
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288

Herr

Wolfgang

Mächling

E06 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-200