Entgegennahme und Aushändigung von Fundgegenständen
Informationen zur Entgegennahme und Aushändigung von Fundgegenständen
Fundgegenstände werden grundsätzlich im Fundbüro aufbewahrt.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
Unterlagen
Die Fundgegenstände, soweit möglich.
Kosten
Der Eigentümer ist verpflichtet, einen Finderlohn und eine Verwaltungsgebühr zu zahlen.