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Informationen zur Entgegennahme und Aushändigung von Fundgegenständen
Fundgegenstände werden grundsätzlich im Fundbüro aufbewahrt.

Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de

Erforderliche Unterlagen

Die Fundgegenstände, soweit möglich.

Kosten

Der Eigentümer ist verpflichtet, einen Finderlohn und eine Verwaltungsgebühr zu zahlen.