Verlängerung der Aufbahrungsfrist von Leichen
Sie können die Verlängerung der Aufbahrungsfrist formlos beantragen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 13 Abs.3 Bestattungsgesetz NRW
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
Unterlagen
- Ein formloser schriftlichen Antrag mit der ärztlichen Bescheinigung, dass der/die Verstorbene nicht an einer übertragbaren Krankheit gelitten hat.
Kosten
- € 25,00