Sie können die Verlängerung der Aufbahrungsfrist formlos beantragen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 13 Abs.3 Bestattungsgesetz NRW


Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de

Unterlagen

  • Ein formloser schriftlichen Antrag mit der ärztlichen Bescheinigung, dass der/die Verstorbene nicht an einer übertragbaren Krankheit gelitten hat.

Kosten

  • € 25,00
Verlängerung der Aufbahrungsfrist von Leichen

Sie können die Verlängerung der Aufbahrungsfrist formlos beantragen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 13 Abs.3 Bestattungsgesetz NRW


Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de

  • Ein formloser schriftlichen Antrag mit der ärztlichen Bescheinigung, dass der/die Verstorbene nicht an einer übertragbaren Krankheit gelitten hat.
  • € 25,00
https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/738/show
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288

Frau

Jacqueline

Luig

E07 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-257