Sie können die Verlängerung der Aufbahrungsfrist formlos beantragen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 13 Abs.3 Bestattungsgesetz NRW


Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de

Unterlagen

  • Ein formloser schriftlichen Antrag mit der ärztlichen Bescheinigung, dass der/die Verstorbene nicht an einer übertragbaren Krankheit gelitten hat.

Kosten

  • € 25,00