Versteigerergewerbe
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 34 b Gewerbeordnung (GewO). Neben dem § 34 b GewO hat der Versteigerer auch die Versteigerverordnung (VerstV) zu beachten. Die vorgenannten Rechtsvorschriften finden keine Anwendungen auf:
- Internetauktionen,
- Verkäufe, die nach gesetzlicher Vorschrift durch Kursmakler oder durch die hierzu öffentlich ermächtigten Handelsmakler vorgenommen werden,
- Versteigerungen, die von Behörden oder von Beamten vorgenommen werden,
- Versteigerungen, zu denen als Bieter nur Personen zugelassen werden, die Waren der angebotenen Art für ihren Geschäftsbetrieb ersteigern wollen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (z.B. GmbH, AG). Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. GbR, oHG, KG einschließlich GmbH & Co. KG) ist eine Erlaubnis für jeden Gesellschafter, der zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt ist, erforderlich. Bei juristischen Personen müssen ferner alle vertretungsberechtigten Personen die Zuverlässigkeitskriterien erfüllen.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: gewerbe@stadt.ahlen.de
Unterlagen
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Schriftlicher Antrag
- Für Ausländer: Aufenthaltserlaubnis, welche eine selbstständige Erwerbstätigkeit gestattet
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Aktuelle steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragssteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (Online über www.vollstreckungsportal.de)
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Aktuelle steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragssteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (Online über www.vollstreckungsportal.de)
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
Kosten
350 bis 500 Euro, je nach Aufwand
Die Kosten für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister belaufen sich auf jeweils 13 Euro.
Die Kosten für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister belaufen sich auf jeweils 13 Euro.