Wenn die Sperrstunde verkürzt werden soll, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Damit der Antrag auch bearbeitet werden kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung (8 Tage vorher) notwendig.

  • Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften beginnt um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Für öffentliche Vergnügungsstätten z.B. Spielhallen beginnt die Sperrzeit um 1.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.
  • Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe die Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.
  • Die Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden.
  • Die Sperrzeit für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr.



Rechtsgrundlagen allgemein

§ 18 Abs. 1 Satz 1 Gaststättengesetz

Unterlagen

  • Einen schriftlichen prüffähigen Antrag
  • Der Antrag ist vom voraussichtlichen Betreiber zu stellen.

Kosten

  • 35,00 €
Sperrstundenverkürzung

Wenn die Sperrstunde verkürzt werden soll, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Damit der Antrag auch bearbeitet werden kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung (8 Tage vorher) notwendig.

  • Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften beginnt um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Für öffentliche Vergnügungsstätten z.B. Spielhallen beginnt die Sperrzeit um 1.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.
  • Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe die Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.
  • Die Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden.
  • Die Sperrzeit für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr.



Rechtsgrundlagen allgemein

§ 18 Abs. 1 Satz 1 Gaststättengesetz

  • Einen schriftlichen prüffähigen Antrag
  • Der Antrag ist vom voraussichtlichen Betreiber zu stellen.
  • 35,00 €
https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/750/show
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