Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Es enthält Entscheidungen, die die Voraussetzungen über eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) erfüllen und stellt damit sozusagen ein „gewerberechtliches Führungszeugnis“ dar.
In der Regel wird es von den Ordnungsbehörden verlangt, um die persönliche Zuverlässigkeit eines Antragsstellers zu prüfen. Die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit erfolgt grundsätzlich bei erlaubnispflichtigen Gewerbezweigen (z.B. Gaststättenbetriebe, Makler etc.).
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen (GmbH, UG, AG) beantragen.
Beantragung durch Privatpersonen
Die Beantragung ist am Wohnort der Privatperson vorzunehmen oder kann online über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz vorgenommen werden. Für den Online-Antrag werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.
Bei einer Beantragung bei der zuständigen Gewerbebehörde muss der Antragssteller persönlich vorsprechen und sich ausweisen können. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird grundsätzlich an den Antragssteller übersandt, es sei denn es handelt sich um eine Auskunft für Behörden, dann kann die Übersendung direkt an die betreffende Behörde erfolgen. Halten Sie dazu bitte die Anschrift und ggf. das Aktenzeichen der Behörde bereit.
Beantragung durch juristische Personen
Juristische Personen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister im Allgemeinen bei der für Sie zuständigen Gewerbebehörde. Hierbei ist auf den Hauptsitz der Firma abzustellen. Die Antragsstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung.
Juristische Personen und Personenvereinigungen haben auch die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Hierfür werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird grundsätzlich an den Betriebssitz des Antragsstellers übersandt, es sei denn es handelt sich um eine Auskunft für Behörden, dann kann die Übersendung direkt an die betreffende Behörde erfolgen. Halten Sie dazu bitte die Anschrift und ggf. das Aktenzeichen der Behörde bereit.
Ablauf
Nach Beantragung wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister durch das Bundesamt für Justiz erstellt und nach zwei bis drei Wochen übersandt.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: gewerbe@stadt.ahlen.de
Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Auszug aus dem Handelsregister, wenn es sich beim Antragssteller um eine juristische Person handelt
Kosten
Die Gebühr für die Antragsstellung beträgt 13,00 Euro und ist bei Antragsstellung in bar zu entrichten. Je Anfrage wird die volle Gebühr erhoben.