Veranstaltung von Märkten
Organisation von Märkten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
Durchlaufzeit: Nach Bestimmung der Betriebsarten/Angebote und Festlegung, ob es sich um einen Jahrmarkt oder Spezialmarkt handelt werden die Standplätze zugeteilt und der Markt während des festgelegten Veranstaltungszeitraumes durchgeführt.
Vor der Festsetzung eines Marktes kann sich der Kunde persönlich beraten lassen. Telefonische Anfrage sowie Kontakt über E-Mail möglich.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: gewerbe@stadt.ahlen.de
Rechtsgrundlagen allgemein
Titel IV. "Messen, Ausstellungen, Märkte" GewO
Unterlagen
Gesetzlich vorgeschriebener Antrag / vorgeschriebene Dokumente
Kosten
Für die Inanspruchnahme eines Stadtplatzes auf einem festgesetzten Markt werden Gebühren nach der Gebührensatzung der Stadt Ahlen erhoben. Die Tarife sind im Internet unter www.ahlen.de im Ortsrecht abrufbar.