Berechtigung zur Marktteilnahme, Standplatzzuweisung
Durchlaufzeit: Nach den Zulassungskriterien der Stadt Ahlen für die Vergabe von Standplätzen werden Stellplatzbewerber für die Ahlener Märkte aus-gewählt und Standplätze per Vertrag/Bescheid zugewiesen.  
Vor der Festsetzung eines Marktes kann sich der  Kunde persönlich beraten lassen. Telefonische Anfrage sowie Kontakt über E- Mail möglich.

Rechtsgrundlagen allgemein

Titel IV. "Messen, Ausstellungen, Märkte" GewO

Unterlagen

Gesetzlich vorgeschriebener Antrag / vorgeschriebene Dokumente

Kosten

Für die Inanspruchnahme eines Stadtplatzes auf einem festgesetzten Markt werden Gebühren nach der Standplatzgebührensatzung der Stadt Ahlen erhoben. Die Tarife sind im Internet unter www.ahlen.de im Ortsrecht abrufbar.