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Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei Märkten.
Vor der Festsetzung eines Marktes kann sich der Kunde persönlich über die Sicherheit beraten lassen. Telefonische Anfrage sowie Kontakt über E- Mail möglich. 

Rechtsgrundlagen allgemein

Titel IV. "Messen, Ausstellungen, Märkte" GewO, StrWG NRW, BauO NW, GastG, PangV, Marktsatzung