Beaufsichtigung der Märkte
Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei Märkten.
Vor der Festsetzung eines Marktes kann sich der Kunde persönlich über die Sicherheit beraten lassen. Telefonische Anfrage sowie Kontakt über E- Mail möglich.
Rechtsgrundlagen allgemein
Titel IV. "Messen, Ausstellungen, Märkte" GewO, StrWG NRW, BauO NW, GastG, PangV, Marktsatzung