Reisegewerbe
Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt
betreibt ein Reisegewerbe.
Gemäß § 55 Absatz 2 Gewerbeordnung bedarf derjenige, der ein Reisegewerbe betreiben möchte, einer Erlaubnis. Diese Erlaubnis stellt die Reisegewerbekarte dar. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt bundesweit. Sie kann sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen bei der Stadt Ahlen beantragt werden, wenn sie ihren Wohnsitz bzw. bei juristischen Personen ihren Firmensitz in Ahlen haben. Die Reisegewerbekarte ist personenbezogen und kann nicht übertragen werden. Die bisherige Reisegewerbekartenpflicht für Angestellte von Reisegewerbetreibende ist entfallen, sodass die Angestellten nun lediglich eine Zweitschrift der Reisegewerbekarte benötigen.
Hinweis für „Schrottsammler“
Die Sammlung von Altmetall/ Schrott aus Privathaushalten ist im Kreis Warendorf nicht zulässig. Es darf nur Altmetall bzw. Schrott eingesammelt werden, welcher in Gewerbebetrieben anfällt (z.B. Produktionsabfälle aus Metall). Die Sammlung von Elektrogeräten ist generell für Schrottsammler verboten!
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: gewerbe@stadt.ahlen.de
Unterlagen
- Personalausweis
- Für Ausländer: Aufenthaltserlaubnis, welche eine selbstständige Erwerbstätigkeit gestattet
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Aktuelle steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Im Falle des Umgangs mit Lebensmitteln: Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (Informationen hierzu erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Kreises Warendorf)
Ist der Antragssteller eine juristische Person, werden folgende Unterlagen von der juristischen Person benötigt:
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Aktuelle steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Für sämtliche gesetzliche Vertreter einer juristischen Person sind weiterhin folgende Unterlagen einzureichen:
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Aktuelle steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Kosten
300 Euro (bei Antragsstellung wird eine Anzahlung in Höhe von 75 Euro fällig).
Die Kosten für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister belaufen sich auf jeweils 13 Euro.