Informationen zur Einzugsermächtigung
Für das Entrichten von öffentliche-rechtlichen Forderungen an die Stadt Ahlen, wie z.B.:

  • Grundbesitzabgaben
  • Gewerbesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Hundesteuer
  • Kindergartenbeiträge
  • Fehlbelegungsabgaben
  • Unterkunftsentschädigungen
  • und andere wiederkehrende Abgaben


kann jeder Zahlungspflichtige der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen.
Aufgrund der europaweiten Umstellung auf einen einheitlichen europäischen Zahlungsraum (SEPA) kann zurzeit kein Formular zur Verfügung gestellt werden.
Wenden Sie sich daher bitte direkt an die Mitarbeiter der Stadtkasse.