Informationen zur Einzugsermächtigung
Für das Entrichten von öffentliche-rechtlichen Forderungen an die Stadt Ahlen, wie z.B.:

  • Grundbesitzabgaben
  • Gewerbesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Hundesteuer
  • Kindergartenbeiträge
  • Fehlbelegungsabgaben
  • Unterkunftsentschädigungen
  • und andere wiederkehrende Abgaben


kann jeder Zahlungspflichtige der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen.
Aufgrund der europaweiten Umstellung auf einen einheitlichen europäischen Zahlungsraum (SEPA) kann zurzeit kein Formular zur Verfügung gestellt werden.
Wenden Sie sich daher bitte direkt an die Mitarbeiter der Stadtkasse.

Zuständige Stelle

Gruppe 2.3 - Stadtkasse
Westenmauer 10
59227 Ahlen

02382 59-204
02382 59-264
E-Mail senden

Bankeinzugsermächtigung

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  • Unterkunftsentschädigungen
  • und andere wiederkehrende Abgaben


kann jeder Zahlungspflichtige der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen.
Aufgrund der europaweiten Umstellung auf einen einheitlichen europäischen Zahlungsraum (SEPA) kann zurzeit kein Formular zur Verfügung gestellt werden.
Wenden Sie sich daher bitte direkt an die Mitarbeiter der Stadtkasse.

Abbuchungsverfahren, Einzugsermächtigung https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/778/show
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Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-204
Fax 02382 59-264