Berechnung und Höhe der Gewerbesteuer

Information zur Gewerbesteuer
Allgemeines
Die Festsetzung der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbesteuergesetz. Jeder stehende Gewerbebetrieb im Inland ist gewerbesteuerpflichtig. Ein Betrieb muss Gewerbesteuern an die Gemeinde zahlen, in der er seine Betriebsstätte unterhält. Hat ein Betrieb in mehreren Gemeinden Betriebsstätten, sind alle Gemeinden der Betriebsstätten an der Gewerbesteuerfestsetzung beteiligt.

Berechnung der Gewerbesteuer
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Dieser errechnet sich vom Gewinn zuzüglich Hinzurechnungen (§ 8 Gewerbesteuergesetz) abzüglich Kürzungen (§ 9 Gewerbesteuergesetz). Vom Gewerbeertrag unberücksichtigt bleibt ein Freibetrag. Der verbleibende Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl multipliziert und ergibt den Gewerbesteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird der Stadt vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Der Steuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert und ergibt die Gewerbesteuer für das entsprechende Jahr. Der Gewerbesteuerhebesatz wird durch den Rat der Stadt beschlossen.

Aktuelle Hebesätze der Stadt Ahlen:
Grundsteuer A: 333 %
Grundsteuer B: 546 %
Gewerbesteuer: 445 %

Fälligkeiten
Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr sind jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Nachzahlungen für vorangegangene Veranlagungszeiträume sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Erstattungen werden mit Bekanntgabe des Steuerbescheides ausgezahlt.

Gewerbesteuer

Information zur Gewerbesteuer
Allgemeines
Die Festsetzung der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbesteuergesetz. Jeder stehende Gewerbebetrieb im Inland ist gewerbesteuerpflichtig. Ein Betrieb muss Gewerbesteuern an die Gemeinde zahlen, in der er seine Betriebsstätte unterhält. Hat ein Betrieb in mehreren Gemeinden Betriebsstätten, sind alle Gemeinden der Betriebsstätten an der Gewerbesteuerfestsetzung beteiligt.

Berechnung der Gewerbesteuer
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Dieser errechnet sich vom Gewinn zuzüglich Hinzurechnungen (§ 8 Gewerbesteuergesetz) abzüglich Kürzungen (§ 9 Gewerbesteuergesetz). Vom Gewerbeertrag unberücksichtigt bleibt ein Freibetrag. Der verbleibende Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl multipliziert und ergibt den Gewerbesteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird der Stadt vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Der Steuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert und ergibt die Gewerbesteuer für das entsprechende Jahr. Der Gewerbesteuerhebesatz wird durch den Rat der Stadt beschlossen.

Aktuelle Hebesätze der Stadt Ahlen:
Grundsteuer A: 333 %
Grundsteuer B: 546 %
Gewerbesteuer: 445 %

Fälligkeiten
Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr sind jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Nachzahlungen für vorangegangene Veranlagungszeiträume sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Erstattungen werden mit Bekanntgabe des Steuerbescheides ausgezahlt.

Gewerbe https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/779/show
Gruppe 2.2 - Abgaben, Steuern und Beteiligungen
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Fax 02382 59-350

Frau

Rademacher

519 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-714