Durchlaufzeit: Unter der Voraussetzung, dass alle Unterlagen vollständig sind, ist mit einem Bescheid innerhalb von 14 Tagen zu rechnen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.
Die Hundesteuerpflicht beginnt mit der Aufnahme des Hundes in den eigenen Haushalt oder mit dem Zuzug nach Ahlen. Sie endet mit dem Wegzug aus Ahlen, dem Tod des Hundes oder seiner Weggabe. Die Vergnügungssteuerpflicht beginnt mit dem Aufstellen von Geräten. Die Vergnügungssteuer bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit wird nach der Anzahl der Geräte festgesetzt. Bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach dem Einspielergebnis je Quartal. Die Grundsteuer wird aufgrund eines Messbescheides durch das Finanzamt festgesetzt. Das Finanzamt bestimmt die Höhe des Messbetrages. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation von Messbetrag und dem Grundsteuerhebesatz der Stadt Ahlen. Sie ist eine Jahressteuer und gilt daher auch bei einem Eigentumswechsel im Laufe eines Jahres vom 01.01. bis zum 31.12. Per Email können keine rechtswirksamen Anträge gestellt oder Fristen eingehalten werden. Für diese Fälle wird der postalische Weg bzw. der Weg per Fax oder die persönliche Abgabe des Schriftstücks empfohlen.

Kosten

keine

Beratung von Steuerpflichtigen


Durchlaufzeit: Unter der Voraussetzung, dass alle Unterlagen vollständig sind, ist mit einem Bescheid innerhalb von 14 Tagen zu rechnen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.
Die Hundesteuerpflicht beginnt mit der Aufnahme des Hundes in den eigenen Haushalt oder mit dem Zuzug nach Ahlen. Sie endet mit dem Wegzug aus Ahlen, dem Tod des Hundes oder seiner Weggabe. Die Vergnügungssteuerpflicht beginnt mit dem Aufstellen von Geräten. Die Vergnügungssteuer bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit wird nach der Anzahl der Geräte festgesetzt. Bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach dem Einspielergebnis je Quartal. Die Grundsteuer wird aufgrund eines Messbescheides durch das Finanzamt festgesetzt. Das Finanzamt bestimmt die Höhe des Messbetrages. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation von Messbetrag und dem Grundsteuerhebesatz der Stadt Ahlen. Sie ist eine Jahressteuer und gilt daher auch bei einem Eigentumswechsel im Laufe eines Jahres vom 01.01. bis zum 31.12. Per Email können keine rechtswirksamen Anträge gestellt oder Fristen eingehalten werden. Für diese Fälle wird der postalische Weg bzw. der Weg per Fax oder die persönliche Abgabe des Schriftstücks empfohlen.

keine

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/793/show
Gruppe 2.2 - Abgaben, Steuern und Beteiligungen
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Fax 02382 59-350

Herr

Markus

Hillebrand

Gruppenleitung

513 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-306