Anhand der Meldung des Finanzamtes über die Gewerbean- bzw. abmeldung und des Messbetrages wird die Gewerbesteuer festgesetzt, ein Bescheid erstellt und an den/die Abgabepflichtige/n geschickt; Eingang der Gewerbesteuer überwachen; ggf. Mahnverfahren und Vollstreckung einleiten
Durchlaufzeit: Unter der Voraussetzung, dass alle Unterlagen vollständig sind, ist mit einem Bescheid innerhalb von 14 Tagen zu rechnen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.
Die Gewerbesteuerfestsetzung erfolgt aufgrund der Messbetragsmitteilung des zuständigen Finanzamtes. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt erst bei Überschreitung der Freibetragsgrenze, die in § 11 Absatz 1 Gewerbesteuergesetz geregelt ist. Der Freibetrag ist derzeit für natürliche Personen und Personengesellschaften in Höhe von 24.500,00 Euro und bei anderen Unternehmen in Höhe von 5.000,00 Euro festgelegt. Genaueres zur Berechnung des Messbetrages kann das Finanzamt mitteilen. Der festgesetzte Messbetrag wird dann mit dem Hebesatz der Stadt Ahlen multipliziert und ergibt die Gewerbesteuerfestsetzung für das Veranlagungsjahr. Sobald das Finanzamt den Messbetrag für ein Jahr festgesetzt hat, kann eine Änderung aufgrund eines Antrages bei der Stadt Ahlen nicht mehr vorgenommen werden. Lediglich bei der Festsetzung von Vorauszahlungen gibt es Ausnahmemöglichkeiten. Per E-Mail können keine rechtswirksamen Anträge gestellt oder Fristen eingehalten werden. Für diese Fälle wird der postalische Weg bzw. der Weg per Fax oder die persönliche Abgabe des Schriftstücks empfohlen.

Unterlagen

Meldung des Finanzamtes über Gewerbean- bzw. abmeldung

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbesteuergesetz
  • Abgabenordnung
  • Hebesatz - Haushaltssatzung

Kosten

kostenfrei

Gewerbesteuerfestsetzung

Anhand der Meldung des Finanzamtes über die Gewerbean- bzw. abmeldung und des Messbetrages wird die Gewerbesteuer festgesetzt, ein Bescheid erstellt und an den/die Abgabepflichtige/n geschickt; Eingang der Gewerbesteuer überwachen; ggf. Mahnverfahren und Vollstreckung einleiten
Durchlaufzeit: Unter der Voraussetzung, dass alle Unterlagen vollständig sind, ist mit einem Bescheid innerhalb von 14 Tagen zu rechnen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.
Die Gewerbesteuerfestsetzung erfolgt aufgrund der Messbetragsmitteilung des zuständigen Finanzamtes. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt erst bei Überschreitung der Freibetragsgrenze, die in § 11 Absatz 1 Gewerbesteuergesetz geregelt ist. Der Freibetrag ist derzeit für natürliche Personen und Personengesellschaften in Höhe von 24.500,00 Euro und bei anderen Unternehmen in Höhe von 5.000,00 Euro festgelegt. Genaueres zur Berechnung des Messbetrages kann das Finanzamt mitteilen. Der festgesetzte Messbetrag wird dann mit dem Hebesatz der Stadt Ahlen multipliziert und ergibt die Gewerbesteuerfestsetzung für das Veranlagungsjahr. Sobald das Finanzamt den Messbetrag für ein Jahr festgesetzt hat, kann eine Änderung aufgrund eines Antrages bei der Stadt Ahlen nicht mehr vorgenommen werden. Lediglich bei der Festsetzung von Vorauszahlungen gibt es Ausnahmemöglichkeiten. Per E-Mail können keine rechtswirksamen Anträge gestellt oder Fristen eingehalten werden. Für diese Fälle wird der postalische Weg bzw. der Weg per Fax oder die persönliche Abgabe des Schriftstücks empfohlen.

Meldung des Finanzamtes über Gewerbean- bzw. abmeldung

kostenfrei

Gewerbesteuererhebung, Gewerbesteuermessbetrag https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/794/show
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