Allgemeines
Auf Antrag der Grundstückseigentümer kann eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei benachbarte Grundstücke zugelassen werden. Die Entsorgungsgemeinschaft kann für ein Abfallgefäß oder mehrere Abfallgefäße zugelassen werden. Die als Entsorgungsgemeinschaft zugelassenen Grundstückseigentümer haften gegenüber der Stadt im Hinblick auf die zu zahlenden Abfallentsorgungsgebühren als Gesamtschuldner. Die Abfallgemeinschaft ist schriftlich zu beantragen und von den Grundstückeigentümern zu unterschreiben.

Antrag auf Abfallgemeinschaft


Allgemeines
Auf Antrag der Grundstückseigentümer kann eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei benachbarte Grundstücke zugelassen werden. Die Entsorgungsgemeinschaft kann für ein Abfallgefäß oder mehrere Abfallgefäße zugelassen werden. Die als Entsorgungsgemeinschaft zugelassenen Grundstückseigentümer haften gegenüber der Stadt im Hinblick auf die zu zahlenden Abfallentsorgungsgebühren als Gesamtschuldner. Die Abfallgemeinschaft ist schriftlich zu beantragen und von den Grundstückeigentümern zu unterschreiben.

Abfallgemeinschaft https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/799/show
Gruppe 2.2 - Abgaben, Steuern und Beteiligungen
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Fax 02382 59-350

Herr

Roßbach

520 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-308