Schmutzwassergebühr
Festsetzung der Schmutzwassergebühr
Zur Finanzierung der gemeindlichen Abwasseranlage erhebt die Stadt Ahlen Abwassergebühren. Die Gemeinde erhebt getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser (Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln sowie das Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Beseitigung des Abwassers). Die Gebühr für Schmutzwasser wird nach der Menge der Schmutzwässer berechnet, die der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Berechnungseinheit ist der cbm Schmutzwasser.
Als Schmutzwassermenge gelten die dem Grundstück aus fremden (z.B. privater Versorger) und eigenen Wasserversorgungsanlagen zugeführten Wassermengen des jeweiligen Kalenderjahres abzüglich der nachgewiesenen auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen.
Im Regelfall ist die vom Wasserversorger berechnete Frischwassermenge auf das Kalenderjahr (365 bzw. 366 Tage) umzurechnen und bildet die Grundlage für die Abrechnung des Vorjahres (Hierdurch ergeben sich bei einem abweichenden Abrechnungszeitraum des Wasserversorgers Unterschiede zwischen Frisch- und Schmutzwasserbrauch). Auf Basis der so ermittelten Schmutzwassermenge werden die Abschlagszahlungen des laufenden Jahres erhoben.
Ist eine solche Berechnung nicht möglich, bemessen sich die Abschlagszahlungen nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushaltungen und Betriebe.
Gebühren- bzw. abgabepflichtig sind:
a) Grundstückseigentümer und Eigentümergemeinschaften, wenn ein Erbbaurecht bestellt ist der Erbbauberechtigte,
b) der Nießbraucher oder sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte,
c) der Straßenbaulastträger für die Straßenoberflächenentwässerung.
Mehrere Gebühren- bzw. Abgabepflichtige sind Gesamtschuldner.
Fälligkeiten
Die Schmutzwassergebühr wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Nachzahlungen aufgrund eines Mehrverbrauchs im Vorjahr sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig. Rückerstattungen bei Minderverbrauch im Vorjahr werden erstattet (ggfs. ist die Bankverbindung mitzuteilen) bzw. mit zukünftigen Forderungen verrechnet.
Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Schmutzwassergebühr abweichend von diesen Quartalsfälligkeiten am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.