Abzug von der Schmutzwassergebühr für Gartenbewässerung (gültig ab 01.01.2020)

Richtlinie der Gebührensatzung zur Entwässerung der Stadt Ahlen
§ 4 Abs. 5
Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge werden die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen) abgezogen, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden.

Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt den Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung zu führen:

Wasserzähler
Ist die Verwendung einer Abwasser-Messeinrichtung im Einzelfall technisch nicht möglich oder dem Gebührenpflichtigen nicht zumutbar, so hat er den Nachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten, ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Wasserzähler zu führen. Der Wasserzähler muss alle 6 Jahre gemäß den §§ 12 bis 14 i.V.m. dem Anhang B Nr. 6.1 der Bundes-Eichordnung durch einen neuen, geeichten Wasserzähler ersetzt werden. Der Wasserzähler ist fest im Gebäude zu installieren. Wasserzähler, die lediglich auf einen Wasserhahn aufgeschraubt wurden, gelten nicht als Wasserzähler im Sinne dieser Vorschrift. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Funktion sowie Eichung des Wasserzählers obliegt dem Gebührenpflichtigen. Wird dieser Nachweis nicht geführt, findet eine Berücksichtigung der Abzugsmengen nicht statt.

Wasserzähler, die zum Nachweis von Wasserschwundmengen dienen sollen, sind vor Inbetriebnahme bei der Stadt Ahlen anzumelden. Nach erfolgter Anmeldung wird der Wasserzähler von einem Bediensteten der Stadt Ahlen abgenommen.

Was muss ich tun?
Der geeichte Wasserzähler für die Gartenbewässerung muss in der Zuleitung zur Zapfstelle, durch eine Fachfirma, fest installiert werden.

Der Wasserzähler muss bei der Stadt Ahlen, Herrn Müller, Tel. 59 307 angemeldet werden. Sie erhalten dann ein Formular zur Anmeldung des Wasserzählers.

Der Wasserzähler ist bei der Stadt Ahlen angemeldet, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt mit der Rechnung der Fachfirma zurückgeschickt wurde.

Wie wird das Gartenwasser von der Entwässerungsgebühr abgezogen?
Der Gebührenpflichtige hat jährliche Wasserabzugsmengen (Zählerstand) spätestens bis zum 15.01. des Folgejahres, per Foto unter Angabe des Kassenzeichens des Abgabenbescheides, bei der Stadt Ahlen einzureichen.

Sie haben auch die Möglichkeit den Zählerstand per Mail zu melden. Es gibt dazu ein Online-Formular unter dem unten aufgeführten Link.

Der Verbrauch des Gartenwassers wird automatisch von der Schmutzwassergebühr abgezogen.

Was passiert wenn ich den Zählerstand nicht melde?
Wenn der Zählerstand nicht gemeldet wird, kann kein Abzug von der Schmutzwassergebühr erfolgen.
Wenn Sie nach mehreren Jahren wieder einen Zählerstand mitteilen, kann ein Abzug von der Schmutzwassermenge nur anteilig für das aktuelle Jahr erfolgen, was zu Ihren Ungunsten ausfallen kann.
Beispiel:
2010 Zählerstand 100 m³
2011 keine Meldung
2012 Zählerstand 150 m³
Der Verbrauch von 50 m³ wird auf 2 Jahre umgerechnet (2011 & 2012). Es werden somit nur für 2012 25 m³ in Abzug gebracht.

Was muss ich machen wenn die Eichung abgelaufen ist?
Bei einem Wasserzähler dessen Eichung abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen geeichten Wasserzähler einbauen lassen.

Den Zählerwechsel teilen Sie bei der Stadt Ahlen, Herrn Müller, Tel.: 59 307 mit. Sie erhalten dann ein Formular über die Meldung eines Zählerwechsels, welches Sie vollständig ausgefüllt zurückschicken.

Sie haben auch die Möglichkeit per Online-Formular (siehe Downloads) den Zählerwechsel zu melden.

Kann ich auch meinen Pool über den Wasserzähler befüllen?
Poolwasser gilt nach § 54 Abs. Satz1 Nr. 1 WHG als Schmutzwasser. Deshalb ist für die Wassermenge, die zur Befüllung von Pools verwendet worden ist ein Abzug von der Schmutzwassergebühr ausgeschlossen.

Wenn Sie also Poolbefüllungen über den Gartenwasserzähler vornehmen, sind diese Wassermengen nicht abzugsfähig.

Ein Abzug kann höchstens für Verdunstungsmengen erfolgen. Dafür ist es erforderlich, dass Sie die Maße des Pools angeben.

Bei der Erstbefüllung des Pools ist es ratsam, dass Sie dies über ein Standrohr der Stadtwerke Ahlen machen.

Formulare

Gartenbewässerung

Abzug von der Schmutzwassergebühr für Gartenbewässerung (gültig ab 01.01.2020)

Richtlinie der Gebührensatzung zur Entwässerung der Stadt Ahlen
§ 4 Abs. 5
Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge werden die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen) abgezogen, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden.

Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt den Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung zu führen:

Wasserzähler
Ist die Verwendung einer Abwasser-Messeinrichtung im Einzelfall technisch nicht möglich oder dem Gebührenpflichtigen nicht zumutbar, so hat er den Nachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten, ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Wasserzähler zu führen. Der Wasserzähler muss alle 6 Jahre gemäß den §§ 12 bis 14 i.V.m. dem Anhang B Nr. 6.1 der Bundes-Eichordnung durch einen neuen, geeichten Wasserzähler ersetzt werden. Der Wasserzähler ist fest im Gebäude zu installieren. Wasserzähler, die lediglich auf einen Wasserhahn aufgeschraubt wurden, gelten nicht als Wasserzähler im Sinne dieser Vorschrift. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Funktion sowie Eichung des Wasserzählers obliegt dem Gebührenpflichtigen. Wird dieser Nachweis nicht geführt, findet eine Berücksichtigung der Abzugsmengen nicht statt.

Wasserzähler, die zum Nachweis von Wasserschwundmengen dienen sollen, sind vor Inbetriebnahme bei der Stadt Ahlen anzumelden. Nach erfolgter Anmeldung wird der Wasserzähler von einem Bediensteten der Stadt Ahlen abgenommen.

Was muss ich tun?
Der geeichte Wasserzähler für die Gartenbewässerung muss in der Zuleitung zur Zapfstelle, durch eine Fachfirma, fest installiert werden.

Der Wasserzähler muss bei der Stadt Ahlen, Herrn Müller, Tel. 59 307 angemeldet werden. Sie erhalten dann ein Formular zur Anmeldung des Wasserzählers.

Der Wasserzähler ist bei der Stadt Ahlen angemeldet, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt mit der Rechnung der Fachfirma zurückgeschickt wurde.

Wie wird das Gartenwasser von der Entwässerungsgebühr abgezogen?
Der Gebührenpflichtige hat jährliche Wasserabzugsmengen (Zählerstand) spätestens bis zum 15.01. des Folgejahres, per Foto unter Angabe des Kassenzeichens des Abgabenbescheides, bei der Stadt Ahlen einzureichen.

Sie haben auch die Möglichkeit den Zählerstand per Mail zu melden. Es gibt dazu ein Online-Formular unter dem unten aufgeführten Link.

Der Verbrauch des Gartenwassers wird automatisch von der Schmutzwassergebühr abgezogen.

Was passiert wenn ich den Zählerstand nicht melde?
Wenn der Zählerstand nicht gemeldet wird, kann kein Abzug von der Schmutzwassergebühr erfolgen.
Wenn Sie nach mehreren Jahren wieder einen Zählerstand mitteilen, kann ein Abzug von der Schmutzwassermenge nur anteilig für das aktuelle Jahr erfolgen, was zu Ihren Ungunsten ausfallen kann.
Beispiel:
2010 Zählerstand 100 m³
2011 keine Meldung
2012 Zählerstand 150 m³
Der Verbrauch von 50 m³ wird auf 2 Jahre umgerechnet (2011 & 2012). Es werden somit nur für 2012 25 m³ in Abzug gebracht.

Was muss ich machen wenn die Eichung abgelaufen ist?
Bei einem Wasserzähler dessen Eichung abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen geeichten Wasserzähler einbauen lassen.

Den Zählerwechsel teilen Sie bei der Stadt Ahlen, Herrn Müller, Tel.: 59 307 mit. Sie erhalten dann ein Formular über die Meldung eines Zählerwechsels, welches Sie vollständig ausgefüllt zurückschicken.

Sie haben auch die Möglichkeit per Online-Formular (siehe Downloads) den Zählerwechsel zu melden.

Kann ich auch meinen Pool über den Wasserzähler befüllen?
Poolwasser gilt nach § 54 Abs. Satz1 Nr. 1 WHG als Schmutzwasser. Deshalb ist für die Wassermenge, die zur Befüllung von Pools verwendet worden ist ein Abzug von der Schmutzwassergebühr ausgeschlossen.

Wenn Sie also Poolbefüllungen über den Gartenwasserzähler vornehmen, sind diese Wassermengen nicht abzugsfähig.

Ein Abzug kann höchstens für Verdunstungsmengen erfolgen. Dafür ist es erforderlich, dass Sie die Maße des Pools angeben.

Bei der Erstbefüllung des Pools ist es ratsam, dass Sie dies über ein Standrohr der Stadtwerke Ahlen machen.

Formulare

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/813/show