Jede Gemeinde hat einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan gilt in der Regel für ein Kalenderjahr, möglich sind auch zweijährige Pläne.
Nach Abschluß eines Jahres wird die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht gefertigt.
Einsichtnahme in den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und den Rechenschaftsbericht ist für jedermann zu den u.g. Sprechzeiten möglich. Wenden Sie sich bitte an die u.g. Ansprechpartner.