Seit Januar 2017 werden die Beihilfeanträge, die an die Stadt Ahlen gerichtet sind, digital bearbeitet.
Hier erhalten Sie die neuen Antragsformulare

Das neue Programm „BeihilfeNRWplus“ arbeitet auf der Grundlage von eingescannten Belegen. Alle Belege und sonstiger Schriftverkehr werden künftig in der zentrale Scanstelle des Landes NRW in Detmold eingescannt. Zu diesem Zweck sind dann vor der endgültigen Bearbeitung alle Belege direkt dorthin zu schicken. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Anträge weiterhin in der Beihilfestelle abzugeben. Der Weiterversand erfolgt arbeitstäglich. Schneller geht es allerdings, wenn die Anträge direkt nach Detmold geschickt werden, da die Bearbeitung der Anträge nach der Reihenfolge des Eingangs in der Scanstelle erfolgt.

Die dort eingescannten Anträge und Belege/Schreiben werden in das Beihilfeprogramm übernommen und auf elektronischem Wege über gesicherte Datenleitungen an die Beihilfestelle der Stadt Ahlen weitergeleitet. Damit stehen dann  alle Informationen direkt am Bildschirm in der Beihilfestelle zur Verfügung. Die Unterlagen in Papierform werden in der Scanstelle noch 2 Monate aufbewahrt und dann unter Beachtung des Datenschutzes vernichtet. Mit dem Beihilfebescheid werden dann künftig keine Belege mehr zurückgeschickt.

Dem Beihilfeantrag sind nur noch Kopien oder Zweitschriften beizufügen. Das hat den Vorteil, dass Erstattungsanträge an die private Krankenversicherung parallel gestellt werden können.

Jeder beihilfeberechtigte Beamte/Beamtin sowie alle Versorgungsempfänger und – empfängerinnen haben inzwischen einen persönlichen Brief mit einer Beihilfenummer, unter der die elektronische Akte zukünftig geführt wird, erhalten. Diese Nummer ist dann zukünftig auf allen Beihilfeanträgen anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass Sie keine Belege mehr zurückbekommen und halten sich bitte an nachfolgende Regeln:

  • Geben Sie bei jedem Schreiben und jedem Antrag immer Ihre Beihilfenummer an. Nutzen Sie immer die aktuellen Antragsformulare.
  • Reichen Sie bitte ausschließlich Kopien oder Zweitschriften Ihrer Belege ein, die Sie nicht mehr benötigen, da Sie keine Belege mehr zurückgeschickt bekommen.
  • Kopieren Sie jeweils nur einen Beleg auf ein Blatt (ein Beleg, der mit Vor- und Rückseite bedruckt ist – z.B. ein Rezept – kann auch beidseitig kopiert werden).
  • Bitte kleben Sie kleinere Belege nicht auf Blankopapier oder auf andere Belege.
  • Fügen Sie die Belege dem Antrag lose bei. Heften, klammern oder kleben Sie Ihre Belege nicht an den Antrag.
  • Verwenden Sie keine Laschen oder Folienhüllen.


Für Rückfragen steht Ihnen die Beihilfestelle zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Gruppe 1.5 - Personal
Westenmauer 10
59227 Ahlen

E-Mail senden

Ansprechpartner

Beihilfe

Seit Januar 2017 werden die Beihilfeanträge, die an die Stadt Ahlen gerichtet sind, digital bearbeitet.
Hier erhalten Sie die neuen Antragsformulare

Das neue Programm „BeihilfeNRWplus“ arbeitet auf der Grundlage von eingescannten Belegen. Alle Belege und sonstiger Schriftverkehr werden künftig in der zentrale Scanstelle des Landes NRW in Detmold eingescannt. Zu diesem Zweck sind dann vor der endgültigen Bearbeitung alle Belege direkt dorthin zu schicken. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Anträge weiterhin in der Beihilfestelle abzugeben. Der Weiterversand erfolgt arbeitstäglich. Schneller geht es allerdings, wenn die Anträge direkt nach Detmold geschickt werden, da die Bearbeitung der Anträge nach der Reihenfolge des Eingangs in der Scanstelle erfolgt.

Die dort eingescannten Anträge und Belege/Schreiben werden in das Beihilfeprogramm übernommen und auf elektronischem Wege über gesicherte Datenleitungen an die Beihilfestelle der Stadt Ahlen weitergeleitet. Damit stehen dann  alle Informationen direkt am Bildschirm in der Beihilfestelle zur Verfügung. Die Unterlagen in Papierform werden in der Scanstelle noch 2 Monate aufbewahrt und dann unter Beachtung des Datenschutzes vernichtet. Mit dem Beihilfebescheid werden dann künftig keine Belege mehr zurückgeschickt.

Dem Beihilfeantrag sind nur noch Kopien oder Zweitschriften beizufügen. Das hat den Vorteil, dass Erstattungsanträge an die private Krankenversicherung parallel gestellt werden können.

Jeder beihilfeberechtigte Beamte/Beamtin sowie alle Versorgungsempfänger und – empfängerinnen haben inzwischen einen persönlichen Brief mit einer Beihilfenummer, unter der die elektronische Akte zukünftig geführt wird, erhalten. Diese Nummer ist dann zukünftig auf allen Beihilfeanträgen anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass Sie keine Belege mehr zurückbekommen und halten sich bitte an nachfolgende Regeln:

  • Geben Sie bei jedem Schreiben und jedem Antrag immer Ihre Beihilfenummer an. Nutzen Sie immer die aktuellen Antragsformulare.
  • Reichen Sie bitte ausschließlich Kopien oder Zweitschriften Ihrer Belege ein, die Sie nicht mehr benötigen, da Sie keine Belege mehr zurückgeschickt bekommen.
  • Kopieren Sie jeweils nur einen Beleg auf ein Blatt (ein Beleg, der mit Vor- und Rückseite bedruckt ist – z.B. ein Rezept – kann auch beidseitig kopiert werden).
  • Bitte kleben Sie kleinere Belege nicht auf Blankopapier oder auf andere Belege.
  • Fügen Sie die Belege dem Antrag lose bei. Heften, klammern oder kleben Sie Ihre Belege nicht an den Antrag.
  • Verwenden Sie keine Laschen oder Folienhüllen.


Für Rückfragen steht Ihnen die Beihilfestelle zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung.

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/816/show
Gruppe 1.5 - Personal
Westenmauer 10 59227 Ahlen

Frau

Monika

Korte

302 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-321