Nach § 24 GO hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform unter Angabe des eigenen Namens mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. 

Nach neuester Änderung der GO sind nicht mehr antragsberechtigt alle juristischen Personen des Privatrechts (z.B. rechtsfähige Vereine, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften).

Sie können den Antrag hier online stellen.

Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO (Bürgerantrag)

Nach § 24 GO hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform unter Angabe des eigenen Namens mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. 

Nach neuester Änderung der GO sind nicht mehr antragsberechtigt alle juristischen Personen des Privatrechts (z.B. rechtsfähige Vereine, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften).

Sie können den Antrag hier online stellen.

Bürgeranträge https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/832/show
Gruppe 1.1 - Organisation u. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsservice
Westenmauer 10 59227 Ahlen

Frau

Karina

Tissen

211 (Rathaus, 2. Etage)

02382 59-709