Der Bundespräsident der Bundesrepublik übernimmt auf Antrag die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind, sofern einschließlich des Patenkindes alle Kinder von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.
Hinweise / Tipps:
Die Ehrenpatenschaft wird in jeder Familie nur einmal übernommen.

Unterlagen

Die Familie muß die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft muß innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes gestellt werden.