Die Stadt Ahlen ehrt Persönlichkeiten und Bürgerinnen sowie Bürger durch Verleihung des Ehrenbürgerrechts, einer Ehrenbezeichnung, der Ehrenmedaille, einer Ehrengabe oder eines Ehrenzeichens.
Die Stadt Ahlen ehrt Persönlichkeiten und Bürgerinnen sowie Bürger durch Verleihung des Ehrenbürgerrechts, einer Ehrenbezeichnung, der Ehrenmedaille, einer Ehrengabe oder eines Ehrenzeichens.
Persönlichkeiten, die sich um die Stadt Ahlen besonders verdient gemacht haben, kann das Ehrenbürgerrecht verliehen werden.
Personen, die mindestens 25 Jahre Ratsmitglied oder Ehrenbeamter der Stadt Ahlen waren, kann nach dem Ausscheiden eine Ehrenbezeichnung verliehen werden.
Eine Ehrenmedaille kann Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um das Wohl der Stadt Ahlen auf politischem, wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, kulturellem, sozialem oder sonstigem Gebiet in hervorragender Weise verdient gemacht haben.
Eine Ehrengabe erhalten alle Personen, die mindestens 15 Jahre Ratsmitglied oder Ehrenbeamter der Stadt Ahlen sind bzw. waren.
Ein Ehrenzeichen erhalten alle Mitglieder, die aus dem Rat der Stadt ausscheiden und diesem mindestens eine Legislaturperiode angehört haben.

Ortsrecht

Nähere Einzelheiten zur Ehrung von verdienten Persönlichkeiten in der Stadt Ahlen regelt die Satzung der Stadt Ahlen.

Ehrungen

Die Stadt Ahlen ehrt Persönlichkeiten und Bürgerinnen sowie Bürger durch Verleihung des Ehrenbürgerrechts, einer Ehrenbezeichnung, der Ehrenmedaille, einer Ehrengabe oder eines Ehrenzeichens.
Die Stadt Ahlen ehrt Persönlichkeiten und Bürgerinnen sowie Bürger durch Verleihung des Ehrenbürgerrechts, einer Ehrenbezeichnung, der Ehrenmedaille, einer Ehrengabe oder eines Ehrenzeichens.
Persönlichkeiten, die sich um die Stadt Ahlen besonders verdient gemacht haben, kann das Ehrenbürgerrecht verliehen werden.
Personen, die mindestens 25 Jahre Ratsmitglied oder Ehrenbeamter der Stadt Ahlen waren, kann nach dem Ausscheiden eine Ehrenbezeichnung verliehen werden.
Eine Ehrenmedaille kann Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um das Wohl der Stadt Ahlen auf politischem, wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, kulturellem, sozialem oder sonstigem Gebiet in hervorragender Weise verdient gemacht haben.
Eine Ehrengabe erhalten alle Personen, die mindestens 15 Jahre Ratsmitglied oder Ehrenbeamter der Stadt Ahlen sind bzw. waren.
Ein Ehrenzeichen erhalten alle Mitglieder, die aus dem Rat der Stadt ausscheiden und diesem mindestens eine Legislaturperiode angehört haben.

Ortsrecht

Nähere Einzelheiten zur Ehrung von verdienten Persönlichkeiten in der Stadt Ahlen regelt die Satzung der Stadt Ahlen.

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/834/show
Gruppe 1.1 - Organisation u. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsservice
Westenmauer 10 59227 Ahlen

Frau

Susanne

Neitzke

238 (Rathaus, 2. Etage)

02382 59-235