Privatrechtliche Entgeltordnung
Für Leistungen auf dem privatrechtlichen Sektor erhebt die Stadt Ahlen Gebühren nach dem hier geltenden Gebührentarif für die Erhebung privatrechtlicher Entgelte.
Für Leistungen auf dem privatrechtlichen Sektor erhebt die Stadt Ahlen Gebühren nach dem hier geltenden Gebührentarif für die Erhebung privatrechtlicher Entgelte.
Im Gegensatz zu den Verwaltungsgebühren handelt es sich hierbei um Gebühren für Leistungen der Stadt Ahlen im privaten Geschäftsverkehr, also nicht um Amtshandlungen auf öffentlich-rechtlichem Gebiet.
Für bestimmte Institutionen werden keine Kosten berechnet, z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Feuerwehr, Gesundheitsamt (Schutzimpfungen), Unterricht für Gastarbeiterkinder, Stadtjugendring, Arbeitskreis Jugend- und Drogenberatung e.V., Familienbildungsstätte der Katholischen Kirchengemeinde Ahlen.
Genauere Informationen zu den einzelnen privatrechtlichen Gebühren erhalten Sie in den jeweiligen Fachabteilungen oder unter der genannten EMail-Adresse in der Hauptabteilung.