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Berufe des Gesundheitswesens: Erfassung und Überwachung
Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst müssen alle, die einen
nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben oder Angehörige dieses Berufes
beschäftigen möchten, die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der
unteren Gesundheitsbehörde anzeigen, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt
wird.
Mehr Infos: Berufe des Gesundheitswesens: Erfassung und Überwachung
nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben oder Angehörige dieses Berufes
beschäftigen möchten, die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der
unteren Gesundheitsbehörde anzeigen, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt
wird.
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Berufe des Gesundheitswesens: Erfassung und Überwachung Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst müssen alle, die einen
nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben oder Angehörige dieses Berufes
beschäftigen möchten, die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der
unteren Gesundheitsbehörde anzeigen, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt
wird.
Mehr Infos: Berufe des Gesundheitswesens: Erfassung und Überwachung https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/213/show
nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben oder Angehörige dieses Berufes
beschäftigen möchten, die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der
unteren Gesundheitsbehörde anzeigen, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt
wird.
Mehr Infos: Berufe des Gesundheitswesens: Erfassung und Überwachung https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/213/show