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Besuch der nicht zuständigen Berufsschule

Der Berufsschulpflichtige hat die für die Ausbildungsstätte zuständige
öffentliche Berufsschule zu besuchen.


Mehr Infos: Besuch der nicht zuständigen Berufsschule
Besuch der nicht zuständigen Berufsschule Der Berufsschulpflichtige hat die für die Ausbildungsstätte zuständige
öffentliche Berufsschule zu besuchen.


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https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/216/show