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Besuchsaufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland (Kreis WAF)
Für ausländische Staatsangehörige besteht grundsätzlich die Möglichkeit,
innerhalb von sechs Monaten für eine Dauer von 90 Tagen im Rahmen eines
Besuchsaufenthaltes in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen.
Mehr Infos: Besuchsaufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland (Kreis WAF)
Zuständige Organisationseinheit
- Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
E-Mail: verwaltung@kreis-warendorf.de
Besuchsaufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland (Kreis WAF)
Für ausländische Staatsangehörige besteht grundsätzlich die Möglichkeit,
innerhalb von sechs Monaten für eine Dauer von 90 Tagen im Rahmen eines
Besuchsaufenthaltes in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen.
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Kreis Warendorf
001 Waldenburger Straße 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-0
Fax 02581 53-1099