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Besuchsaufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland (Kreis WAF)

Für ausländische Staatsangehörige besteht grundsätzlich die Möglichkeit,
innerhalb von sechs Monaten für eine Dauer von 90 Tagen im Rahmen eines
Besuchsaufenthaltes in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen.

Mehr Infos: Besuchsaufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland (Kreis WAF)

Zuständige Organisationseinheit

Besuchsaufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland (Kreis WAF)

Für ausländische Staatsangehörige besteht grundsätzlich die Möglichkeit,
innerhalb von sechs Monaten für eine Dauer von 90 Tagen im Rahmen eines
Besuchsaufenthaltes in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen.

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https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/217/show
Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-0
Fax 02581 53-1099