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Ausnahmegenehmigung vom Samstagsfahrverbot für LKW in der Ferienreisezeit
Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntags-/Feiertagsfahrverbot (siehe dort) an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.
Zuständige Organisationseinheit
- Straßenverkehrsbehörde
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: strassenverkehr@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Wurm
Straßenverkehrsbehörde
Tel: 02382 59-130
- Frau Sabine Köhler
Straßenverkehrsbehörde
Tel: 02382 59-129
Ausnahmegenehmigung vom Samstagsfahrverbot für LKW in der Ferienreisezeit Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntags-/Feiertagsfahrverbot (siehe dort) an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren. https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/237/show
Straßenverkehrsbehörde
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Herr
Wurm
Straßenverkehrsbehörde
E13 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-130
Frau
Sabine
Köhler
Straßenverkehrsbehörde
E13 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-129