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Ausnahmegenehmigung vom Sonn-/ Feiertagsfahrverbot für LKW
LKW über 7,5 Tonnen oder LKW mit Anhänger dürfen nach § 30 Abs. 3 StVO an Sonn- und Feiertagen nicht fahren. Besonders Fahrzeughalter von Geländewagen, Transportern o. ä., die einen Anhänger ziehen wollen, sollten sich vorher im Fahrzeugschein darüber informieren, ob das Fahrzeug ggf. als LKW zugelassen ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen und bei besonderer Dringlichkeit kann die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Antragsformular (siehe Downloads)
Die Genehmigungen sind schriftlich zu beantragen. Sie können den Antrag an folgende E-Mailadresse senden: strassenverkehr@stadt.ahlen.de
Kosten
25,00 € - 220,00 €
Zuständige Organisationseinheit
- Straßenverkehrsbehörde
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: strassenverkehr@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Wurm
Straßenverkehrsbehörde
Tel: 02382 59-130
- Frau Sabine Köhler
Straßenverkehrsbehörde
Tel: 02382 59-129
LKW über 7,5 Tonnen oder LKW mit Anhänger dürfen nach § 30 Abs. 3 StVO an Sonn- und Feiertagen nicht fahren. Besonders Fahrzeughalter von Geländewagen, Transportern o. ä., die einen Anhänger ziehen wollen, sollten sich vorher im Fahrzeugschein darüber informieren, ob das Fahrzeug ggf. als LKW zugelassen ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen und bei besonderer Dringlichkeit kann die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Antragsformular (siehe Downloads)
Die Genehmigungen sind schriftlich zu beantragen. Sie können den Antrag an folgende E-Mailadresse senden: strassenverkehr@stadt.ahlen.de
25,00 € - 220,00 €
Sonntagsfahrverbot https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/250/showHerr
Wurm
Straßenverkehrsbehörde
E13 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Sabine
Köhler
Straßenverkehrsbehörde
E13 (Rathaus, Erdgeschoss)