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Ausnahmegenehmigung vom Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für LKW
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren.
Zuständige Organisationseinheit
- Straßenverkehrsbehörde
Ostberg 4
59229 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Humann
Tel: 02382 59-9721
- Herr Stein
Tel: 02382 59-9720