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Hilfen zur Erziehung
Die Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist ein antragspflichtiger Rechtsanspruch, den Erziehungsberechtigte geltend machen können.
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Eine Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.
Hilfeformen sind:
- Erziehungsberatung
- Soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
Die Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen einschließen.
Die Hilfen zur Erziehung werden vom Jugendamt nach den Maßgaben der gemeinsamen Hilfeplanung gewährt und durch die freien Träger der Jugendhilfe erbracht.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung ist zunächst ein dementsprechender Antrag, der auch formlos, ggf. sogar mündlich gestellt werden kann.
Weitere Informationen
Bei Hilfen zur Erziehung, die in stationärer Form gewährt werden, werden das Kind oder der/die Jugendliche, dessen Eltern und ggf. dessen Ehegatte oder Lebenspartner zu den Kosten der Unterbringung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Gruppe 5.1 - Team Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
- Gruppe 5.1 - Kinder, Jugendliche und Familien
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Weckerle
Teamleitung ASD
Tel: 02382 59-266
- Frau Peters
Tel: 02382 59-369
- Frau Bitzer
Tel: 02382 59-248
- Frau Holtrup
Tel: 02382 59-195
- Herr Krause
Tel: 02382 59-539
- Herr Langenbach
Tel: 02382 59-427
- Frau Lehmann
Tel: 02382 59-578
- Herr Tezel
Tel: 02382 59-456
- Frau Merschhaus
Tel: 02382 59-280
- Herr Balasubramaniyam-Schange
Tel: 02382 59-579
- Herr Rading
Tel: 02382 59-332
- Frau Schneider
Tel: 02382 59-417
- Frau Schock
Tel: 02382 59-121
- Frau Schubert
Tel: 02382 59-407
- Frau Schuricht
Tel: 02382 59-122
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Eine Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.
Hilfeformen sind:
- Erziehungsberatung
- Soziale Gruppenarbeit
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Die Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen einschließen.
Die Hilfen zur Erziehung werden vom Jugendamt nach den Maßgaben der gemeinsamen Hilfeplanung gewährt und durch die freien Träger der Jugendhilfe erbracht.
Bei Hilfen zur Erziehung, die in stationärer Form gewährt werden, werden das Kind oder der/die Jugendliche, dessen Eltern und ggf. dessen Ehegatte oder Lebenspartner zu den Kosten der Unterbringung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.
Erzieherische Hilfen, Erziehungshilfen https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/270/showFrau
Weckerle
Teamleitung ASD
643 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Peters
640 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Bitzer
631 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Holtrup
647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Krause
633 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Langenbach
639 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Lehmann
647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Tezel
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Merschhaus
636 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Balasubramaniyam-Schange
632 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Rading
642 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schneider
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schock
544 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Schubert
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schuricht
544 (Rathaus, 5. Etage)
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