BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Bestattungsplatz
Die Zuteilung eines Bestattungsplatzes erfolgt bei Reihengräbern der Reihe nach, d.h., eine Auswahl der Grabstelle ist nicht möglich.
Bei Wahlgräbern besteht im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und Planungen ein gewisses Wahlrecht hinsichtlich des Bestattungsplatzes.
Daneben ist bei Wahlgrabstätten natürlich auch die Nutzung einer bereits belegten Grabstelle möglich, sofern die Kapazität der Grabstelle noch nicht ausgeschöpft ist und der/die Grabnutzungsberechtigte („Grabbesitzer/in“) zustimmt.
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 7.7 - Zentrale Dienste
Ostberg 4
59229 Ahlen
E-Mail: schneiderp@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Peter Schneider
Gruppenleitung
Tel: 02382 59-9701
- Frau Manuela Kremser
Tel: 02382 59-9703
- Frau Susanne Kimm
Tel: 02382 59-9704
Die Zuteilung eines Bestattungsplatzes erfolgt bei Reihengräbern der Reihe nach, d.h., eine Auswahl der Grabstelle ist nicht möglich.
Bei Wahlgräbern besteht im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und Planungen ein gewisses Wahlrecht hinsichtlich des Bestattungsplatzes.
Daneben ist bei Wahlgrabstätten natürlich auch die Nutzung einer bereits belegten Grabstelle möglich, sofern die Kapazität der Grabstelle noch nicht ausgeschöpft ist und der/die Grabnutzungsberechtigte („Grabbesitzer/in“) zustimmt.
Siehe Friedhofssatzung der Stadt Ahlen (§ 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1) Grab, Grabstelle, Grabplatz, Grabstätte https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/30415/showHerr
Peter
Schneider
Gruppenleitung
215 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)
Frau
Manuela
Kremser
218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)
Frau
Susanne
Kimm
218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)