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Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Genehmigung von Grabmalen und Grabeinfassungen
Das Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen, zu denen auch die Grabumrandungen gehören, bedarf der Genehmigung.

Näheres regeln die §§ 20 bis 25 der städtischen Friedhofssatzung.

Weitere Informationen

§§ 20 – 25 der städtischen Friedhofssatzung

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Das Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen, zu denen auch die Grabumrandungen gehören, bedarf der Genehmigung.

Näheres regeln die §§ 20 bis 25 der städtischen Friedhofssatzung.
§§ 20 – 25 der städtischen Friedhofssatzung Siehe Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ahlen Grabmal, Grabstein, Grabplatte, Grabeinfassung https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/30418/show
Gruppe 7.7 - Zentrale Dienste
Ostberg 4 59229 Ahlen
Telefon 02382 59-9701

Herr

Peter

Schneider

Gruppenleitung

215 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9701

Frau

Manuela

Kremser

218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9703

Frau

Susanne

Kimm

218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9704