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Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Genehmigung von Grabmalen und Grabeinfassungen
Das Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen, zu denen auch die Grabumrandungen gehören, bedarf der Genehmigung. Näheres regeln die §§ 20 bis 25 der städtischen Friedhofssatzung.
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§§ 20 – 25 der städtischen Friedhofssatzung
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Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 7.7 - Zentrale Dienste
Ostberg 4
59229 Ahlen
E-Mail: schneiderp@stadt.ahlen.de
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- Herr Peter Schneider
Gruppenleitung
Tel: 02382 59-9701
- Frau Manuela Kremser
Tel: 02382 59-9703
- Frau Susanne Kimm
Tel: 02382 59-9704
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Das Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen, zu denen auch die Grabumrandungen gehören, bedarf der Genehmigung.
Näheres regeln die §§ 20 bis 25 der städtischen Friedhofssatzung. §§ 20 – 25 der städtischen Friedhofssatzung Siehe Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ahlen Grabmal, Grabstein, Grabplatte, Grabeinfassung https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/30418/show
Näheres regeln die §§ 20 bis 25 der städtischen Friedhofssatzung. §§ 20 – 25 der städtischen Friedhofssatzung Siehe Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ahlen Grabmal, Grabstein, Grabplatte, Grabeinfassung https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/30418/show
Gruppe 7.7 - Zentrale Dienste
001 Ostberg 4 59229 Ahlen
Telefon 02382 59-9701
Herr
Peter
Schneider
Gruppenleitung
215 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)
02382 59-9701
Frau
Manuela
Kremser
218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)
02382 59-9703
Frau
Susanne
Kimm
218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)
02382 59-9704