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Nutzungsrecht für eine Grabstelle
Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle
Die Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle erfolgt im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Durchführung einer Bestattung. In der Regel wird die Person, welche die Vollmacht an den Bestattungsunternehmer unterzeichnet, auch Grabnutzungsberechtigte/r (sog. „Grabbesitzer*in).Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren vergeben, unabhängig davon, ob es sich um eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung handelt. Auch ist es unerheblich, ob es sich um ein Wahlgrab oder ein Reihengrab handelt.
Das Nutzungsrecht läuft bei Reihengräbern (Einzelgräber, die der Reihe nach belegt werden) nach 30 Jahren Ruhezeit automatisch ab, Wahlgräber (Doppelgräber) können jeweils für die Dauer von zehn Jahren verlängert werden.
Abweichende Ruhezeiten gelten für
- Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr = 20 Jahre
- Fehlgeburten und Leibesfrüchte = 10 Jahre
Kosten
Weitere Informationen
§ 12 der städtischen Friedhofssatzung
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 7.7 - Zentrale Dienste
Ostberg 4
59229 Ahlen
E-Mail: schneiderp@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Peter Schneider
Gruppenleitung
Tel: 02382 59-9701
- Frau Manuela Kremser
Tel: 02382 59-9703
- Frau Susanne Kimm
Tel: 02382 59-9704
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Nutzungsrecht für eine Grabstelle Die Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle erfolgt im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Durchführung einer Bestattung. In der Regel wird die Person, welche die Vollmacht an den Bestattungsunternehmer unterzeichnet, auch Grabnutzungsberechtigte/r (sog. „Grabbesitzer*in).
Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren vergeben, unabhängig davon, ob es sich um eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung handelt. Auch ist es unerheblich, ob es sich um ein Wahlgrab oder ein Reihengrab handelt.
Das Nutzungsrecht läuft bei Reihengräbern (Einzelgräber, die der Reihe nach belegt werden) nach 30 Jahren Ruhezeit automatisch ab, Wahlgräber (Doppelgräber) können jeweils für die Dauer von zehn Jahren verlängert werden.
Abweichende Ruhezeiten gelten für
Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren vergeben, unabhängig davon, ob es sich um eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung handelt. Auch ist es unerheblich, ob es sich um ein Wahlgrab oder ein Reihengrab handelt.
Das Nutzungsrecht läuft bei Reihengräbern (Einzelgräber, die der Reihe nach belegt werden) nach 30 Jahren Ruhezeit automatisch ab, Wahlgräber (Doppelgräber) können jeweils für die Dauer von zehn Jahren verlängert werden.
Abweichende Ruhezeiten gelten für
- Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr = 20 Jahre
- Fehlgeburten und Leibesfrüchte = 10 Jahre
Gruppe 7.7 - Zentrale Dienste
001 Ostberg 4 59229 Ahlen
Telefon 02382 59-9701
Herr
Peter
Schneider
Gruppenleitung
215 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)
02382 59-9701
Frau
Manuela
Kremser
218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)
02382 59-9703
Frau
Susanne
Kimm
218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)
02382 59-9704