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Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Ascheresten

Umbettung einer Leiche oder einer Urne
Für die Umbettung einer Leiche oder von Urnen bedarf es eines wichtigen Grundes, da die Totenruhe ein hohes Gut („Verlängerung der Menschenwürde über den Tod hinaus“) ist.
Gründe wie erleichterte Grabpflege, ungünstige Grabstelle auf dem Friedhof, keine Hinterbliebenen mehr in der Nähe u.ä. reichen nicht aus, um eine Ausgrabung und Umbettung zu rechtfertigen.

Der Antrag muss schriftlich (formlos) bei der Friedhofsverwaltung oder der städtischen Ordnungsbehörde eingereicht und eingehend begründet sein. Der Grund für die Umbettung muss rechtlich höherrangiger sein als das Recht auf Totenruhe (siehe oben).

Zuständige Organisationseinheit

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Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Ascheresten Für die Umbettung einer Leiche oder von Urnen bedarf es eines wichtigen Grundes, da die Totenruhe ein hohes Gut („Verlängerung der Menschenwürde über den Tod hinaus“) ist.
Gründe wie erleichterte Grabpflege, ungünstige Grabstelle auf dem Friedhof, keine Hinterbliebenen mehr in der Nähe u.ä. reichen nicht aus, um eine Ausgrabung und Umbettung zu rechtfertigen.

Der Antrag muss schriftlich (formlos) bei der Friedhofsverwaltung oder der städtischen Ordnungsbehörde eingereicht und eingehend begründet sein. Der Grund für die Umbettung muss rechtlich höherrangiger sein als das Recht auf Totenruhe (siehe oben).
Siehe Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ahlen Umbettung, Ausgrabung https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/30642/show
Gruppe 7.7 - Zentrale Dienste
Ostberg 4 59229 Ahlen
Telefon 02382 59-9701

Herr

Peter

Schneider

Gruppenleitung

215 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9701

Frau

Manuela

Kremser

218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9703

Frau

Susanne

Kimm

218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9704