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Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Ascheresten
Umbettung einer Leiche oder einer Urne
Für die Umbettung einer Leiche oder von Urnen bedarf es eines wichtigen Grundes, da die Totenruhe ein hohes Gut („Verlängerung der Menschenwürde über den Tod hinaus“) ist.Gründe wie erleichterte Grabpflege, ungünstige Grabstelle auf dem Friedhof, keine Hinterbliebenen mehr in der Nähe u.ä. reichen nicht aus, um eine Ausgrabung und Umbettung zu rechtfertigen.
Der Antrag muss schriftlich (formlos) bei der Friedhofsverwaltung oder der städtischen Ordnungsbehörde eingereicht und eingehend begründet sein. Der Grund für die Umbettung muss rechtlich höherrangiger sein als das Recht auf Totenruhe (siehe oben).
Kosten
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 7.7 - Zentrale Dienste
Ostberg 4
59229 Ahlen
E-Mail: schneiderp@stadt.ahlen.de
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- Herr Peter Schneider
Gruppenleitung
Tel: 02382 59-9701
- Frau Manuela Kremser
Tel: 02382 59-9703
- Frau Susanne Kimm
Tel: 02382 59-9704
Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Ascheresten Für die Umbettung einer Leiche oder von Urnen bedarf es eines wichtigen Grundes, da die Totenruhe ein hohes Gut („Verlängerung der Menschenwürde über den Tod hinaus“) ist.
Gründe wie erleichterte Grabpflege, ungünstige Grabstelle auf dem Friedhof, keine Hinterbliebenen mehr in der Nähe u.ä. reichen nicht aus, um eine Ausgrabung und Umbettung zu rechtfertigen.
Der Antrag muss schriftlich (formlos) bei der Friedhofsverwaltung oder der städtischen Ordnungsbehörde eingereicht und eingehend begründet sein. Der Grund für die Umbettung muss rechtlich höherrangiger sein als das Recht auf Totenruhe (siehe oben). Siehe Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ahlen Umbettung, Ausgrabung https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/30642/show
Gründe wie erleichterte Grabpflege, ungünstige Grabstelle auf dem Friedhof, keine Hinterbliebenen mehr in der Nähe u.ä. reichen nicht aus, um eine Ausgrabung und Umbettung zu rechtfertigen.
Der Antrag muss schriftlich (formlos) bei der Friedhofsverwaltung oder der städtischen Ordnungsbehörde eingereicht und eingehend begründet sein. Der Grund für die Umbettung muss rechtlich höherrangiger sein als das Recht auf Totenruhe (siehe oben). Siehe Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ahlen Umbettung, Ausgrabung https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/30642/show
Gruppe 7.7 - Zentrale Dienste
001 Ostberg 4 59229 Ahlen
Telefon 02382 59-9701
Herr
Peter
Schneider
Gruppenleitung
215 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)
02382 59-9701
Frau
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Kremser
218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)
02382 59-9703
Frau
Susanne
Kimm
218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)
02382 59-9704