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Tierausstellungen (Kreis WAF)
Zum Schutz vor der Ausbreitung möglicher Tierseuchen müssen Tierausstellungen, Tierschauen, Hundeprüfungen pp. dem Veterinäramt spätestens 8 Wochen vorher schriftlich angezeigt bzw. zur Genehmigung angemeldet werden.
mehr Infos: Tierausstellungen (Kreis WAF)
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Tierausstellungen (Kreis WAF) Zum Schutz vor der Ausbreitung möglicher Tierseuchen müssen Tierausstellungen, Tierschauen, Hundeprüfungen pp. dem Veterinäramt spätestens 8 Wochen vorher schriftlich angezeigt bzw. zur Genehmigung angemeldet werden.
mehr Infos: Tierausstellungen (Kreis WAF) https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/331/show
mehr Infos: Tierausstellungen (Kreis WAF) https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/331/show