BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Auskunft aus dem Gewerberegister
Wenn ein berechtigtes Interesse besteht, darf gemäß § 14 Gewerbeordnung eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden. Ein Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister ist schriftlich unter Darlegung des berechtigten Interesses zu stellen. Die Auskunftserteilung beschränkt sich auf den Namen, die Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des jeweiligen Betriebes. Da das Gewerberegister kein öffentliches Register ist, besteht kein Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: gewerbe@stadt.ahlen.de
Kosten
Die Gebühr beträgt 20 Euro und wird bei Übersendung der Auskunft in Rechnung gestellt.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Schwarz
Tel: 02382 59-258
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt.ahlen.de