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Heimerziehung
Die Heimerziehung ist eine Hilfe zur Erziehung in stationärer Form nach § 34 SGB VIII.
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
Die Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.
Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
- eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
- die Erziehung in einer anderen Familie (Pflegefamilie) vorbereiten oder
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
Da die Wohngruppe zum zukünftigen Lebensort werden soll, ist es möglich, verschiedene Einrichtungen kennenzulernen, um einen passenden und guten Platz zu finden.
Grundsätzlich sind Besuche/ Kontakte (auch wechselseitig) erlaubt.
In jedem mindestens halbjährlich stattfindenden Hilfeplangespräch werden mit allen Beteiligten weitere Ziele der Unterbringung besprochen und festgelegt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung ist zunächst ein dementsprechender Antrag, der auch formlos, ggf. sogar mündlich gestellt werden kann.
Weitere Informationen
Das Kind oder der/die Jugendliche, dessen Eltern und ggf. dessen Ehegatte oder Lebenspartner werden zu den Kosten der Unterbringung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 5.1 - Team Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Thünemann
Tel: 02382 59-196
- Frau Schlecht
Tel: 02382 59-417
- Herr Martins da Cruz
Tel: 02382 59-302
- Frau Weckerle
Teamleitung ASD
Tel: 02382 59-266
- Frau Mikolajczak
Tel: 02382 59-263
- Frau Peters
Tel: 02382 59-369
- Frau Bitzer
Tel: 02382 59-248
- Frau Holtrup
Tel: 02382 59-195
- Herr Krause
Tel: 02382 59-539
- Herr Langenbach
Tel: 02382 59-427
- Frau Brehe
Tel: 02382 59-578
- Frau Bucan
Tel: 02382 59-456
- Frau Merschhaus
Tel: 02382 59-280
- Herr Balasubramaniyam-Schange
Tel: 02382 59-579
- Frau Wargenau
Tel: 02382 59-332
- Frau Schock
Tel: 02382 59-121
- Frau Schubert
Tel: 02382 59-407
- Frau Schuricht
Tel: 02382 59-122
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Die Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.
Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
- eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
- die Erziehung in einer anderen Familie (Pflegefamilie) vorbereiten oder
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
Da die Wohngruppe zum zukünftigen Lebensort werden soll, ist es möglich, verschiedene Einrichtungen kennenzulernen, um einen passenden und guten Platz zu finden.
Grundsätzlich sind Besuche/ Kontakte (auch wechselseitig) erlaubt.
In jedem mindestens halbjährlich stattfindenden Hilfeplangespräch werden mit allen Beteiligten weitere Ziele der Unterbringung besprochen und festgelegt.
Das Kind oder der/die Jugendliche, dessen Eltern und ggf. dessen Ehegatte oder Lebenspartner werden zu den Kosten der Unterbringung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.
Hilfe zur Erziehung, Wohngruppe, stationäre Hilfen https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/41270/showFrau
Thünemann
635 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schlecht
645 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Martins da Cruz
637 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Weckerle
Teamleitung ASD
639 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Mikolajczak
647 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Peters
640 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Bitzer
631 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Holtrup
647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Krause
633 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Langenbach
643 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Brehe
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Bucan
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Merschhaus
636 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Balasubramaniyam-Schange
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Wargenau
642 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schock
544 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Schubert
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schuricht
631 (Rathaus, 6. Etage)