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Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Straßen und Wegen über den Gemeingebrauch hinaus
Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Vekehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus / Erteilung einer verkehrsregelnden Maßnahme im Zuge von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
Durchlaufzeit: je nach Einzelfall und Schwierigkeitsgrad ein bis vierzehn Tage
Durchlaufzeit: je nach Einzelfall und Schwierigkeitsgrad ein bis vierzehn Tage
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 17, 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW), § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)Unterlagen
Gesetzlich vorgeschriebener Antrag / vorgeschriebene Dokumente
Kosten
gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 7.4 - Bau und Unterhaltung
Ostberg 4
59229 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Patrick Mlinar
Tel: 02382 59-9410
Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Straßen und Wegen über den Gemeingebrauch hinaus Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Vekehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus / Erteilung einer verkehrsregelnden Maßnahme im Zuge von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
Durchlaufzeit: je nach Einzelfall und Schwierigkeitsgrad ein bis vierzehn Tage
Durchlaufzeit: je nach Einzelfall und Schwierigkeitsgrad ein bis vierzehn Tage
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 17, 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW), § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) Gesetzlich vorgeschriebener Antrag / vorgeschriebene Dokumente gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Baustellengenehmigung, Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO, Straßensperrungen https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/418/show Gruppe 7.4 - Bau und Unterhaltung
001 Ostberg 4 59229 Ahlen
Telefon 02382 59-9401
Herr
Patrick
Mlinar
008 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, EG)
02382 59-9410