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Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Straßen und Wegen über den Gemeingebrauch hinaus

Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Vekehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus / Erteilung einer verkehrsregelnden Maßnahme im Zuge von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
Durchlaufzeit: je nach Einzelfall und Schwierigkeitsgrad ein bis vierzehn Tage

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 17, 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW), § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Unterlagen

Gesetzlich vorgeschriebener Antrag / vorgeschriebene Dokumente

Kosten

gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Straßen und Wegen über den Gemeingebrauch hinaus Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Vekehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus / Erteilung einer verkehrsregelnden Maßnahme im Zuge von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
Durchlaufzeit: je nach Einzelfall und Schwierigkeitsgrad ein bis vierzehn Tage

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 17, 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW), § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Gesetzlich vorgeschriebener Antrag / vorgeschriebene Dokumente gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Baustellengenehmigung, Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO, Straßensperrungen https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/418/show
Gruppe 7.4 - Bau und Unterhaltung
Ostberg 4 59229 Ahlen
Telefon 02382 59-9401

Herr

Patrick

Mlinar

008 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, EG)

02382 59-9410