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Anliegerbescheinigung über Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet bzw. deren Bevollmächtigte können Auskunft über die beitragsrechtliche Beurteilung ihres Grundstückes erhalten. Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von in der Regel 24,00 € (laut Verwaltungsgebührensatzung je nach Aufwand pro angefangene halbe Stunde 24,00 €) erhoben.
Die Anliegerbescheinigung sollte schriftlich oder online unter Angabe des Grundstücks (Flur, Flurstücksnummer, Straße, Hausnummer) angefordert werden.
Wenn die Bescheinigung online beantragt wird, ist ggfs. per Post oder Fax die Eigentümervollmacht nachzureichen.
Die Anliegerbescheinigung wird dann per Post mit dem Gebührenbescheid zugesandt.
Unterlagen
Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Eigentümers
Kosten
Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von in der Regel 24,00 € (laut Verwaltungsgebührensatzung je nach Aufwand pro angefangene halbe Stunde 24,00 €) erhoben.
Zuständige Organisationseinheit
- Erschließungen
Ostberg 4
59229 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Jörg Eberschneider
Tel: 02382 59-9730
Anliegerbescheinigung über Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet bzw. deren Bevollmächtigte können Auskunft über die beitragsrechtliche Beurteilung ihres Grundstückes erhalten. Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von in der Regel 24,00 € (laut Verwaltungsgebührensatzung je nach Aufwand pro angefangene halbe Stunde 24,00 €) erhoben.
Die Anliegerbescheinigung sollte schriftlich oder online unter Angabe des Grundstücks (Flur, Flurstücksnummer, Straße, Hausnummer) angefordert werden.
Wenn die Bescheinigung online beantragt wird, ist ggfs. per Post oder Fax die Eigentümervollmacht nachzureichen.
Die Anliegerbescheinigung wird dann per Post mit dem Gebührenbescheid zugesandt. Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Eigentümers Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von in der Regel 24,00 € (laut Verwaltungsgebührensatzung je nach Aufwand pro angefangene halbe Stunde 24,00 €) erhoben. https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/436/show
Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet bzw. deren Bevollmächtigte können Auskunft über die beitragsrechtliche Beurteilung ihres Grundstückes erhalten. Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von in der Regel 24,00 € (laut Verwaltungsgebührensatzung je nach Aufwand pro angefangene halbe Stunde 24,00 €) erhoben.
Die Anliegerbescheinigung sollte schriftlich oder online unter Angabe des Grundstücks (Flur, Flurstücksnummer, Straße, Hausnummer) angefordert werden.
Wenn die Bescheinigung online beantragt wird, ist ggfs. per Post oder Fax die Eigentümervollmacht nachzureichen.
Die Anliegerbescheinigung wird dann per Post mit dem Gebührenbescheid zugesandt. Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Eigentümers Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von in der Regel 24,00 € (laut Verwaltungsgebührensatzung je nach Aufwand pro angefangene halbe Stunde 24,00 €) erhoben. https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/436/show
Erschließungen
001 Ostberg 4 59229 Ahlen
Herr
Jörg
Eberschneider
202 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)
02382 59-9730