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Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
Mitunter geraten Eltern mit ihren zu betreuenden Kindern in Notlagen. In diesen Fällen kann das Jugendamt Unterstützungsleistungen anbieten.
Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn
- er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,
- die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,
- Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.
Fällt ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung einer Unterstützung in Notsituationen ist zunächst ein dementsprechender Antrag, der auch formlos, ggf. sogar mündlich gestellt werden kann.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 5.1 - Team Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Weckerle
Teamleitung ASD
Tel: 02382 59-266
- Frau Peters
Tel: 02382 59-369
- Frau Bitzer
Tel: 02382 59-248
- Frau Holtrup
Tel: 02382 59-195
- Herr Krause
Tel: 02382 59-539
- Herr Langenbach
Tel: 02382 59-427
- Frau Lehmann
Tel: 02382 59-578
- Frau Merschhaus
Tel: 02382 59-280
- Herr Balasubramaniyam-Schange
Tel: 02382 59-579
- Herr Rading
Tel: 02382 59-332
- Frau Schneider
Tel: 02382 59-417
- Frau Schock
Tel: 02382 59-121
- Frau Schubert
Tel: 02382 59-407
- Frau Schuricht
Tel: 02382 59-122
Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn
- er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,
- die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,
- Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.
Fällt ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.
Familienunterstützender Dienst https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/44164/showFrau
Weckerle
Teamleitung ASD
643 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Peters
640 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Bitzer
631 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Holtrup
647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Krause
633 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Langenbach
639 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Lehmann
647 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Merschhaus
636 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Balasubramaniyam-Schange
632 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Rading
642 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schneider
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schock
544 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Schubert
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schuricht
544 (Rathaus, 5. Etage)