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Beratungsangebote
Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Erziehung und der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben. Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie sicherzustellen sowie Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen, z. B. bei folgenden Fragen:
- Was erwarte ich von meiner Partnerin/meinem Partner, was erwartet sie/er von mir?
- Wie schaffen wir es, unsere Beziehung zu gestalten und miteinander zu reden?
- Was können wir gemeinsam tun, um Konflikte zu lösen?
Im Falle einer Trennung/Scheidung ist es für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen von entscheidender Wichtigkeit, förderliche Bedingungen für die Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen, z. B. stellen sich folgende Fragen:
- Wie können wir weiterhin gute Eltern für unser(e) Kind(er) sein, obwohl wir uns als Paar getrennt haben?
- Wie kann es gelingen, unser(e) Kind(er) nicht mit partnerschaftlichen Auseinandersetzungen zu belasten?
Sie haben auch die Möglichkeit, sich an eine der folgenden Beratungsstellen in Ahlen zu wenden:
- Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen (im Bistum Münster)
Tel.: 02382/1004
Internet: www.ehefamilieleben.de/startseite/
E-Mail: efl-ahlen@bistum-muenster.de - Caritasverband Ahlen - Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Tel.: 02382/893-0
Internet: www.caritas-ahlen.de
E-Mail: erziehungsberatung@caritas-ahlen.de
- Beratungszentrum für Alleinerziehende und andere Familien
Tel.: 02382/7099-0
Internet: www.innosozial.de
E-Mail: baz@innosozial.de
Die oben aufgeführten Unterstützungs- und Beratungsangebote sind vertraulich und kostenfrei.
Kinder und Jugendliche haben einen eigenen Anspruch auf eine Beratung, ohne dass die Eltern davon erfahren, wenn durch die Information der Eltern der eigentliche Zweck der Beratung gefährdet wäre.
Bei der Ausübung des Sorgerechts bei alleinerziehenden Kindern und Jugendlichen haben Mütter und Väter einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Kinder und Jugendliche von getrennt lebenden Eltern haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Elternteil.
Die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes und der oben genannten Beratungsstellen bieten Unterstützung bei der Wahrnehmung der Elternverantwortung, informieren bei Fragen zum Sorgerecht, beraten bei der Gestaltung der Umgangskontakte und bei der Erarbeitung von Elternvereinbarungen, um kindgerechte Bedingungen zu schaffen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Gruppe 5.1 - Kinder, Jugendliche und Familien
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
- Gruppe 5.1 - Team Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Weckerle
Teamleitung ASD
Tel: 02382 59-266
- Frau Peters
Tel: 02382 59-369
- Frau Bitzer
Tel: 02382 59-248
- Frau Holtrup
Tel: 02382 59-195
- Herr Krause
Tel: 02382 59-539
- Herr Langenbach
Tel: 02382 59-427
- Frau Lehmann
Tel: 02382 59-578
- Herr Tezel
Tel: 02382 59-456
- Frau Merschhaus
Tel: 02382 59-280
- Herr Balasubramaniyam-Schange
Tel: 02382 59-579
- Herr Rading
Tel: 02382 59-332
- Frau Schneider
Tel: 02382 59-417
- Frau Schock
Tel: 02382 59-121
- Frau Schubert
Tel: 02382 59-407
- Frau Schuricht
Tel: 02382 59-122
Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Erziehung und der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben. Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie sicherzustellen sowie Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen, z. B. bei folgenden Fragen:
- Was erwarte ich von meiner Partnerin/meinem Partner, was erwartet sie/er von mir?
- Wie schaffen wir es, unsere Beziehung zu gestalten und miteinander zu reden?
- Was können wir gemeinsam tun, um Konflikte zu lösen?
Im Falle einer Trennung/Scheidung ist es für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen von entscheidender Wichtigkeit, förderliche Bedingungen für die Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen, z. B. stellen sich folgende Fragen:
- Wie können wir weiterhin gute Eltern für unser(e) Kind(er) sein, obwohl wir uns als Paar getrennt haben?
- Wie kann es gelingen, unser(e) Kind(er) nicht mit partnerschaftlichen Auseinandersetzungen zu belasten?
Sie haben auch die Möglichkeit, sich an eine der folgenden Beratungsstellen in Ahlen zu wenden:
- Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen (im Bistum Münster)
Tel.: 02382/1004
Internet: www.ehefamilieleben.de/startseite/
E-Mail: efl-ahlen@bistum-muenster.de - Caritasverband Ahlen - Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Tel.: 02382/893-0
Internet: www.caritas-ahlen.de
E-Mail: erziehungsberatung@caritas-ahlen.de
- Beratungszentrum für Alleinerziehende und andere Familien
Tel.: 02382/7099-0
Internet: www.innosozial.de
E-Mail: baz@innosozial.de
Die oben aufgeführten Unterstützungs- und Beratungsangebote sind vertraulich und kostenfrei.
Kinder und Jugendliche haben einen eigenen Anspruch auf eine Beratung, ohne dass die Eltern davon erfahren, wenn durch die Information der Eltern der eigentliche Zweck der Beratung gefährdet wäre.
Bei der Ausübung des Sorgerechts bei alleinerziehenden Kindern und Jugendlichen haben Mütter und Väter einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Kinder und Jugendliche von getrennt lebenden Eltern haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Elternteil.
Die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes und der oben genannten Beratungsstellen bieten Unterstützung bei der Wahrnehmung der Elternverantwortung, informieren bei Fragen zum Sorgerecht, beraten bei der Gestaltung der Umgangskontakte und bei der Erarbeitung von Elternvereinbarungen, um kindgerechte Bedingungen zu schaffen.
https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/44166/showFrau
Weckerle
Teamleitung ASD
643 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Peters
640 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Bitzer
631 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Holtrup
647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Krause
633 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Langenbach
639 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Lehmann
647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Tezel
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Merschhaus
636 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Balasubramaniyam-Schange
632 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Rading
642 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schneider
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schock
544 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Schubert
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schuricht
544 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Weckerle
Teamleitung ASD
643 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Peters
640 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Bitzer
631 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Holtrup
647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Krause
633 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Langenbach
639 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Lehmann
647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Tezel
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Merschhaus
636 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Balasubramaniyam-Schange
632 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Rading
642 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schneider
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schock
544 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Schubert
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schuricht
544 (Rathaus, 5. Etage)