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Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen der Jugendhilfemaßnahmen.
Die wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt die finanziellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Leistungen und sonstigen stationären und ambulanten Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII ab.
Sie prüft ferner die Zuständigkeit nach dem SGB VIII, berechnet die Kostenbeiträge und macht diese in der Folge auch geltend.
Unterlagen
- Antrag auf Jugendhilfe
- Einkommensunterlagen
- Sorgerechtsnachweise
- Geburtsurkunde
Zuständige Organisationseinheiten
- Gruppe 5.1 - Kinder, Jugendliche und Familien
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
- Gruppe 5.1 - Team Wirtschaftliche Jugendhilfe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Tuchen
Tel: 02382 59-276
- Frau Niederschierp
Teamleitung WJH
Tel: 02382 59-285
- Frau Weis
Tel: 02382 59-282
- Herr Rogmann
Tel: 02382 59-538
- Frau Bockelmann
Tel: 02382 59-283
- Frau Wißling
Tel: 02382 59-591
Die wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt die finanziellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Leistungen und sonstigen stationären und ambulanten Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII ab.
Sie prüft ferner die Zuständigkeit nach dem SGB VIII, berechnet die Kostenbeiträge und macht diese in der Folge auch geltend.
- Antrag auf Jugendhilfe
- Einkommensunterlagen
- Sorgerechtsnachweise
- Geburtsurkunde
Frau
Tuchen
603 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Niederschierp
Teamleitung WJH
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Weis
Herr
Rogmann
534 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Bockelmann
603 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Wißling
534 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Tuchen
603 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Niederschierp
Teamleitung WJH
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Weis
Herr
Rogmann
534 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Bockelmann
603 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Wißling
534 (Rathaus, 5. Etage)