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Bauantrag - Sonderbauten
Für die Sonderbauten, die in § 50 Abs. 2 BauO NRW aufgelistet sind, ist das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW durchzuführen. Als Sonderbauten gelten beispielsweise: Hochhäuser, Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 m² Grundfläche, Versammlungsstätten, große Büro- und Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Schulen, Gaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen, Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche und Garagen mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche.
Für diese Sonderbauten ist im Baugenehmigungsverfahren neben den erforderlichen Unterlagen des einfachen Baugenehmigungsverfahrens auch zwingend ein Brandschutzkonzept einzureichen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Daniela Kämper
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 50, 65, 70 BauO NRW
Downloads
- Vollmacht für einen Architekten
- Anlage 2 - Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) A.
- Anlage 2 - Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) B.
- Anlage I/1 - Baugenehmigungsverfahren
- Anlage I/7 - Baubeschreibung
- Anlage I/8 - Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Anlage I/10 - Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 6.3 Bauordnung
Südstraße 41
59227 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Julia Frank
Tel: 02382 59-344
- Frau Mareike Hintemann
Tel: 02382 59-331
- Frau Daniela Kämper
Tel: 02382 59-464
- Herr Ralf Kaldewey
Gruppenleitung
Tel: 02382 59-333
Für die Sonderbauten, die in § 50 Abs. 2 BauO NRW aufgelistet sind, ist das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW durchzuführen. Als Sonderbauten gelten beispielsweise: Hochhäuser, Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 m² Grundfläche, Versammlungsstätten, große Büro- und Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Schulen, Gaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen, Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche und Garagen mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche.
Für diese Sonderbauten ist im Baugenehmigungsverfahren neben den erforderlichen Unterlagen des einfachen Baugenehmigungsverfahrens auch zwingend ein Brandschutzkonzept einzureichen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Daniela Kämper
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 50, 65, 70 BauO NRW
https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/497/showFrau
Julia
Frank
013 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Frau
Mareike
Hintemann
012 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Frau
Daniela
Kämper
018 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Herr
Ralf
Kaldewey
Gruppenleitung
011 (Baudezernat, Erdgeschoss)