BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendgerichtshilfe bzw. die Jugendhilfe im Strafverfahren wird tätig, wenn ein/e Jugendliche/r oder Heranwachsende/r strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Die Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren werden tätig, wenn sie erfahren, dass gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden strafrechtlich ermittelt wird.
Wer eine Straftat begeht, muss damit rechnen, dass gegen ihn durch die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren
- informieren
- beraten
- begleiten
- berichten
- vermitteln und
- besuchen
während des Strafverfahrens, Jugendliche (14 - 17 Jahre alt) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre alt), die eine Straftat begangen haben. Auch nach Abschluss des Verfahrens stehen sie den Jugendlichen und Heranwachsenden zur Seite, wenn es z.B. um die Ableistung von Sozialstunden geht.
Voraussetzungen
Straffälligkeit
Zuständige Organisationseinheiten
- Gruppe 5.1 - Team Jugendhilfe im Strafverfahren
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
- Gruppe 5.1 - Kinder, Jugendliche und Familien
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Charlotta Graef
Tel: 02382 59-184
- Frau Ohmann
Tel: 02382 59-323
- Herr Marr
Tel: 02382 59-281
Verwandte Dienstleistungen
Die Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren werden tätig, wenn sie erfahren, dass gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden strafrechtlich ermittelt wird.
Wer eine Straftat begeht, muss damit rechnen, dass gegen ihn durch die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren
- informieren
- beraten
- begleiten
- berichten
- vermitteln und
- besuchen
während des Strafverfahrens, Jugendliche (14 - 17 Jahre alt) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre alt), die eine Straftat begangen haben. Auch nach Abschluss des Verfahrens stehen sie den Jugendlichen und Heranwachsenden zur Seite, wenn es z.B. um die Ableistung von Sozialstunden geht.
Jugendgerichtshilfe, Straffällige Jugendliche https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/49980/showFrau
Charlotta
Graef
502 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Ohmann
647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Marr
501 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Charlotta
Graef
502 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Ohmann
647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Marr
501 (Rathaus, 5. Etage)