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Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum

Wohnungseigentum können Sie nur bilden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Daher benötigen Sie für die Grundbucheintragung eine Bescheinigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit geprüften Bauzeichnungen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Ahlen schriftlich zu beantragen. Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Daniela Kämper

Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann
 

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 7, 32  WoEigG

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum

Wohnungseigentum können Sie nur bilden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Daher benötigen Sie für die Grundbucheintragung eine Bescheinigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit geprüften Bauzeichnungen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Ahlen schriftlich zu beantragen. Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Daniela Kämper

Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann
 

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 7, 32  WoEigG

https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/511/show
Gruppe 6.3 Bauordnung
Südstraße 41 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-333
Fax 02382 59-341

Herr

Ralf

Kaldewey

Gruppenleitung

011 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-333

Frau

Mareike

Hintemann

012 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-331

Frau

Julia

Frank

013 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-344

Frau

Daniela

Kämper

018 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-464