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Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum
Wohnungseigentum können Sie nur bilden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Daher benötigen Sie für die Grundbucheintragung eine Bescheinigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit geprüften Bauzeichnungen.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Ahlen schriftlich zu beantragen. Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Daniela Kämper
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 7, 32 WoEigG
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 6.3 Bauordnung
Südstraße 41
59227 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Ralf Kaldewey
Gruppenleitung
Tel: 02382 59-333
- Frau Mareike Hintemann
Tel: 02382 59-331
- Frau Julia Frank
Tel: 02382 59-344
- Frau Daniela Kämper
Tel: 02382 59-464
Wohnungseigentum können Sie nur bilden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Daher benötigen Sie für die Grundbucheintragung eine Bescheinigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit geprüften Bauzeichnungen.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Ahlen schriftlich zu beantragen. Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Daniela Kämper
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 7, 32 WoEigG
https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/511/showHerr
Ralf
Kaldewey
Gruppenleitung
011 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Frau
Mareike
Hintemann
012 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Frau
Julia
Frank
013 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Frau
Daniela
Kämper
018 (Baudezernat, Erdgeschoss)