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Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum
Wohnungseigentum können Sie nur bilden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Daher benötigen Sie für die Grundbucheintragung eine Bescheinigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit geprüften Bauzeichnungen.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Ahlen schriftlich zu beantragen. Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Bärbel Pumpe
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Uta Stöcker
Annette Löckmann

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Ahlen schriftlich zu beantragen. Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Bärbel Pumpe
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Uta Stöcker
Annette Löckmann
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 7, 32 WoEigGZuständige Organisationseinheit
- Gruppe 6.3 Bauordnung
Südstraße 41
59227 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Kaldewey
Tel: 02382 59-342
- Frau Löckmann
Tel: 02382 59-331
- Frau Stöcker
Tel: 02382 59-344
- Frau Pumpe
Tel: 02382 59-464
Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum Wohnungseigentum können Sie nur bilden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Daher benötigen Sie für die Grundbucheintragung eine Bescheinigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit geprüften Bauzeichnungen.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Ahlen schriftlich zu beantragen. Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Bärbel Pumpe
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Uta Stöcker
Annette Löckmann

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Ahlen schriftlich zu beantragen. Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Bärbel Pumpe
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Uta Stöcker
Annette Löckmann
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 7, 32 WoEigG https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/511/show Gruppe 6.3 Bauordnung
001 Südstraße 41 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-333
Fax 02382 59-341
Herr
Kaldewey
011 (Baudezernat, Erdgeschoss)
02382 59-342
Frau
Löckmann
012 (Baudezernat, Erdgeschoss)
02382 59-331
Frau
Stöcker
013 (Baudezernat, Erdgeschoss)
02382 59-344
Frau
Pumpe
018 (Baudezernat, Erdgeschoss)
02382 59-464