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Grundstücksteilung

Für die Teilung eines bebauten Grundstückes ist die Genehmigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich.

Für den Antrag zur Genehmigung einer Grundstücksteilung ist ein amtlicher Lageplan erforderlich, der von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in oder vom Katasteramt erstellt wurde.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Daniela Kämper

Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 7 BauO NRW

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Grundstücksteilung

Für die Teilung eines bebauten Grundstückes ist die Genehmigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich.

Für den Antrag zur Genehmigung einer Grundstücksteilung ist ein amtlicher Lageplan erforderlich, der von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in oder vom Katasteramt erstellt wurde.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Daniela Kämper

Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 7 BauO NRW

https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/513/show
Gruppe 6.3 Bauordnung
Südstraße 41 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-333
Fax 02382 59-341

Herr

Ralf

Kaldewey

Gruppenleitung

011 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-333

Frau

Mareike

Hintemann

012 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-331

Frau

Julia

Frank

013 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-344

Frau

Daniela

Kämper

018 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-464