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Genehmigungsfreistellungsverfahren
Innerhalb von Bebauungsplangebieten bedarf die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3, einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen, sowie sonstigen Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 keiner Baugenehmigung, sondern lediglich einer Anzeige im Verfahren nach § 63 BauO NRW.
Das Vorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen und die Erschließung gesichert sein. Nach Prüfung der eingereichten Bauvorlagen kann die Gemeinde erklären, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Auch der Bauherr hat die Möglichkeit, alternativ einen Bauantrag zu stellen, wenn er eine bauaufsichtliche Prüfung wünscht.
Mindestens einen Monat vor Baubeginn sind die Bauvorlagen in einfacher Ausfertigung bei der Stadt Ahlen einzureichen. Die Unterlagen entsprechen denen eines Bauantrags und müssen in der Regel durch eine bauvorlagenberechtigte Entwurfsverfasser*in erstellt werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Daniela Kämper
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 63 BauO NRW
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 6.3 Bauordnung
Südstraße 41
59227 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Ralf Kaldewey
Gruppenleitung
Tel: 02382 59-333
- Frau Mareike Hintemann
Tel: 02382 59-331
- Frau Julia Frank
Tel: 02382 59-344
- Frau Daniela Kämper
Tel: 02382 59-464
Innerhalb von Bebauungsplangebieten bedarf die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3, einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen, sowie sonstigen Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 keiner Baugenehmigung, sondern lediglich einer Anzeige im Verfahren nach § 63 BauO NRW.
Das Vorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen und die Erschließung gesichert sein. Nach Prüfung der eingereichten Bauvorlagen kann die Gemeinde erklären, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Auch der Bauherr hat die Möglichkeit, alternativ einen Bauantrag zu stellen, wenn er eine bauaufsichtliche Prüfung wünscht.
Mindestens einen Monat vor Baubeginn sind die Bauvorlagen in einfacher Ausfertigung bei der Stadt Ahlen einzureichen. Die Unterlagen entsprechen denen eines Bauantrags und müssen in der Regel durch eine bauvorlagenberechtigte Entwurfsverfasser*in erstellt werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Daniela Kämper
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 63 BauO NRW
https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/515/showHerr
Ralf
Kaldewey
Gruppenleitung
011 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Frau
Mareike
Hintemann
012 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Frau
Julia
Frank
013 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Frau
Daniela
Kämper
018 (Baudezernat, Erdgeschoss)