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Bauvoranfrage (Vorbescheid)
Einzelfragen zu einem geplanten Bauvorhaben können im Rahmen einer Bauvoranfrage (Vorbescheid) verbindlich geklärt werden. Dies empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Punkte handelt, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder die zumindest erheblichen Einfluss auf die Planung haben.
Die Unterlagen müssen nur die für die Beantwortung der gestellten Fragen notwendigen Angaben enthalten, sie sind deshalb oft wesentlich weniger umfangreich als bei einem Bauantrag. In der Regel ist es aber erforderlich, dass die Bauvorlagen durch eine bauvorlagenberechtigte Entwurfsverfasser*in erstellt werden.
Im Rahmen eines Vorbescheides werden grundsätzliche, meist planungsrechtliche Fragen geklärt, denkbar sind aber Fragen aus allen baurechtlich relevanten Bereichen (z.B. Stellplatznachweis, Abstandflächen).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Daniela Kämper
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 77 BauO NRW
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 6.3 Bauordnung
Südstraße 41
59227 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Ralf Kaldewey
Gruppenleitung
Tel: 02382 59-333
- Frau Mareike Hintemann
Tel: 02382 59-331
- Frau Julia Frank
Tel: 02382 59-344
- Frau Daniela Kämper
Tel: 02382 59-464
Einzelfragen zu einem geplanten Bauvorhaben können im Rahmen einer Bauvoranfrage (Vorbescheid) verbindlich geklärt werden. Dies empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Punkte handelt, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder die zumindest erheblichen Einfluss auf die Planung haben.
Die Unterlagen müssen nur die für die Beantwortung der gestellten Fragen notwendigen Angaben enthalten, sie sind deshalb oft wesentlich weniger umfangreich als bei einem Bauantrag. In der Regel ist es aber erforderlich, dass die Bauvorlagen durch eine bauvorlagenberechtigte Entwurfsverfasser*in erstellt werden.
Im Rahmen eines Vorbescheides werden grundsätzliche, meist planungsrechtliche Fragen geklärt, denkbar sind aber Fragen aus allen baurechtlich relevanten Bereichen (z.B. Stellplatznachweis, Abstandflächen).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Daniela Kämper
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 77 BauO NRW
https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/516/showHerr
Ralf
Kaldewey
Gruppenleitung
011 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Frau
Mareike
Hintemann
012 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Frau
Julia
Frank
013 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Frau
Daniela
Kämper
018 (Baudezernat, Erdgeschoss)